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Zuwendungen zur Förderung für den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Niedersachsen unterstützt mit EFRE-Mitteln den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren. Diese Förderung zielt darauf ab, technologieorientierten Existenzgründern und Jungunternehmen eine notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für investive Ausgaben, einschließlich Planungs- und Baukosten.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an Träger von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen, um die Entwicklung technologieorientierter Startups zu unterstützen. Die Förderung ist geografisch auf das Landesgebiet Niedersachsens außerhalb bestimmter Regionalfördergebiete begrenzt.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt den Bau und die Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen. Die Förderung umfasst primär investive Ausgaben, die für die Schaffung und Ausstattung dieser Innovationsinfrastruktur notwendig sind, inklusive Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft und Klimaanpassung.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Förderung variiert je nach Regionenkategorie, mit einer Obergrenze für bestimmte Gebiete. Es muss ein Mindestbetrag für die Gesamtausgaben des Projekts erreicht werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis des Bedarfs, die Einhaltung von Qualitätskriterien und die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Es gelten auch Regeln bezüglich der Beihilfen und der Nutzung der Zentren.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme über das Online-Kundenportal der NBank eingereicht werden. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Vergabe der Mittel und zieht dabei die Expertise des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung hinzu.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen und ist eng mit mehreren europäischen und nationalen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verknüpft, die den Einsatz von EU-Strukturfonds und staatlichen Beihilfen regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden) (Deutschland) excluding GRW regional promotion areas

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Technologieorientierte Existenzgründer und Jungunternehmen, forschungsintensive Industrien

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Website: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)