Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt die Errichtung und den Ausbau von Technologie- und Gründerzentren (TGZ) mit Zuschüssen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Ziel ist die Bereitstellung einer förderlichen Infrastruktur für technologieorientierte Existenzgründer und Jungunternehmen, um deren Aufbau und Wachstum zu begünstigen und den Wissens- und Technologietransfer voranzutreiben.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich vornehmlich an öffentliche und gemeinnützige Träger von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen. Es zielt darauf ab, technologieorientierten Existenzgründern und jungen Unternehmen eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und somit die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben

Das Programm fördert die Errichtung und den Ausbau von Technologie- und Gründerzentren in Niedersachsen. Es werden primär investive Ausgaben für Bau, Planung, Ausstattung und materielle Vermögenswerte bezuschusst, die den Zweck des Vorhabens unmittelbar unterstützen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt grundsätzlich bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einer Obergrenze von 5 Millionen Euro. Unter bestimmten Bedingungen kann die Förderquote auf bis zu 90% erhöht werden.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Für die Förderung sind verschiedene rechtliche und konzeptionelle Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis eines Bedarfs, die Vorlage eines umfassenden Konzepts und die Einhaltung von Qualitätskriterien. Zudem müssen die Gesamtfinanzierung gesichert und beihilferechtliche Vorgaben beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) über deren Kundenportal einzureichen. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung eines Votums des zuständigen ArL.

Rechtsgrundlagen des Förderprogramms

Das Förderprogramm basiert auf der GRW-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) und wird durch den GRW-Koordinierungsrahmen sowie weitere haushaltsrechtliche Bestimmungen ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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