Wohlfahrtspflegerische Aufgaben und außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützte wohlfahrtspflegerische Aufgaben und innovative soziale Projekte mit Modellcharakter durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Das Programm zielte darauf ab, Menschen mit Behinderung, alte und pflegebedürftige Menschen sowie Personen in außergewöhnlichen sozialen Problemlagen zu fördern. Die Höhe des Zuschusses war von Art und Umfang der Maßnahme abhängig.

Wer wird gefördert

Das Land Niedersachsen förderte mit diesem Programm natürliche und juristische Personen, die wohlfahrtspflegerische Aufgaben übernahmen oder innovative soziale Maßnahmen in Niedersachsen durchführten. Ziel war es, die Lebensqualität und soziale Teilhabe verschiedener benachteiligter Gruppen zu verbessern.

Was wird gefördert

Gefördert wurden eine Vielzahl von Maßnahmen in der Wohlfahrtspflege und im sozialen Bereich, die auf die Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Gruppen abzielten. Dies umfasste sowohl investive als auch konzeptionelle Vorhaben, von Baumaßnahmen bis zu Forschungsprojekten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe von der Art und dem Umfang der jeweiligen Maßnahme abhing. Die Projektförderung konnte grundsätzlich für bis zu drei Jahre bewilligt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen und war an die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften gebunden. Es war zudem eine Prüfung erforderlich, ob andere Fördermöglichkeiten nicht gegeben oder bereits ausgeschöpft waren.

Antragsverfahren

Anträge waren beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Die Bewilligungsentscheidung lag im Ermessen der Behörde, basierend auf den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basierte auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen und war eng mit haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie Glücksspiel- und Spielbankabgabengesetzen verknüpft.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Wohlfahrtspflege, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige, Sozial Schwache, Suchtkranke, Familien, Benachteiligte Kinder & Jugendliche

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zusätzliche Partner:

MI (Ministerium des Innern), MF (Ministerium der Finanzen)

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