Wohnen und Pflege im Alter
Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm "Wohnen und Pflege im Alter" Projekte zur Verbesserung des Wohnumfelds für pflegebedürftige und ältere Menschen. Ziel ist es, die Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnungen und Infrastrukturen sowie den Aufbau von quartiersbezogenen Unterstützungsnetzen mit Zuschüssen von bis zu 100.000 € zu unterstützen. Dies soll ein selbstständiges Leben im häuslichen Umfeld ermöglichen und Alternativen zur vollstationären Betreuung schaffen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Programm "Wohnen und Pflege im Alter" richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in Niedersachsen Projekte zur Verbesserung des Wohnumfelds für pflegebedürftige und ältere Menschen umsetzen möchten. Ziel ist die Förderung modellhafter regionaler Vorhaben, insbesondere im ländlichen Raum, um ein selbstständiges Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und Unterstützungsnetze aufzubauen.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Im Rahmen des Programms "Wohnen und Pflege im Alter" werden sowohl investive als auch nichtinvestive Maßnahmen gefördert. Dies umfasst Bauvorhaben zur Schaffung altersgerechter Wohnungen und Infrastrukturen sowie den Aufbau von Unterstützungsnetzen und pflegerischen Infrastrukturen. Die Förderung soll dazu beitragen, das Leben älterer und pflegebedürftiger Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu erleichtern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung "Wohnen und Pflege im Alter" wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Projekte können bis zu 100.000 EUR erhalten, wobei die Zuwendung maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen und die Einreichung umfangreicher Unterlagen. Besonders wichtig ist der Nachweis der Modellhaftigkeit des Projekts und eine Stellungnahme der Standortkommune.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für "Wohnen und Pflege im Alter" erfordert eine schriftliche Einreichung bis zum 1. August des Vorjahres für den geplanten Zuwendungsbeginn. Die Bewilligungsbehörde, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, stellt die notwendigen Formulare bereit und entscheidet über die Vergabe der Mittel.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Die Förderrichtlinie „Wohnen und Pflege im Alter“ bildet die maßgebliche rechtliche Basis für dieses Programm, ergänzt durch allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Diese Dokumente legen den Rahmen für die Schaffung altersgerechter Wohnumfeldbedingungen und die Förderung von Unterstützungsnetzen fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
01.08.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Pflegebedürftige und ältere Menschen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Verwaltet von:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie