Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen
Das Saarland unterstützt große Unternehmen mit Zuschüssen für Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Anpassung an den technologischen Wandel. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Personalkosten, bis zu 2 Mio. € pro Projekt.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die ihre Beschäftigten durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen weiterbilden möchten. Das Hauptziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Mitarbeitenden an den technologischen Wandel.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte großer Unternehmen, die der Arbeitsplatzsicherung und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Dies umfasst sowohl interne als auch externe Qualifizierungsvorhaben und duale Weiterbildungsstudiengänge. Förderfähig sind spezifische Personalkosten für Ausbilder, während Reise- und Materialkosten ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Personalkosten. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei ein Höchstbetrag von 2 Millionen Euro pro Projekt und eine Mindestfördersumme von 10.000 Euro festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Sicherung von Arbeitsplätzen, die adäquate Qualifikation des Lehrpersonals und die Beachtung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Antragsverfahren
Der Antrag ist in der Regel mindestens 20 Arbeitstage vor Maßnahmenbeginn schriftlich beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf den Richtlinien zur Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen im Saarland. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) sowie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
2.000.000,00 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Evaluierung, Sonstige, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie