Räumliche Strukturmaßnahmen
Das Programm „Räumliche Strukturmaßnahmen“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 10 Millionen Euro für kommunale Investitionen in ländlich geprägten Regionen. Es unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge, die hoheitliche Aufgaben erfüllen und nicht wirtschaftlicher Natur sind, und trägt somit maßgeblich zur Stärkung des ländlichen Raums in Deutschland bei.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt kommunale Gebietskörperschaften und rechtlich unselbstständige kommunale Betriebe in ländlich geprägten Regionen. Die Förderung zielt darauf ab, die allgemeine Infrastruktur und die Daseinsvorsorge zu verbessern, wobei Investitionen hoheitliche Aufgaben erfüllen und nicht als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts gelten dürfen. Antragsberechtigt sind dabei Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, Landkreise und eingeschränkt Zweckverbände.
Was wird gefördert?
Das Programm „Räumliche Strukturmaßnahmen“ finanziert eine breite Palette von Investitionen in die kommunale Infrastruktur und die Daseinsvorsorge ländlicher Räume, einschließlich Neubau, Instandhaltung und Sanierung. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Kassenkredite.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen, die bis zu 100% der Investitionskosten abdecken und in der Regel 10 Millionen Euro pro Kreditnehmer und Jahr nicht überschreiten. Die genauen Konditionen wie Laufzeit und Sollzinsbindung variieren je nach Programm (Nr. 298 oder 204) und werden von der Rentenbank festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche und operative Bedingungen erfüllt sein, insbesondere die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ohne wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts und die Durchführung der Investitionen im ländlichen Raum. Das Programm lässt die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln zu und der Kreditnehmer muss die zweckgebundene Mittelverwendung nachweisen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die „Räumlichen Strukturmaßnahmen“ erfolgt indirekt über die Hausbank des Kreditnehmers, die den Antrag an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiterleitet. Die genauen Konditionen werden individuell zwischen der Hausbank und der Rentenbank abgestimmt.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Räumliche Strukturmaßnahmen“ basiert auf der Richtlinie „Ländliche Entwicklung – Räumliche Strukturmaßnahmen (Nr. 298 und 204)“ vom 10. Juli 2023. Diese Richtlinie legt die Förderbedingungen und -ziele fest und ist die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Ländlich geprägte Regionen in Deutschland (Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Kommunale Gebietskörperschaften, Kommunale Betriebe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Umsetzung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von:
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Zusätzliche Partner:
Hausbanken
Website: