„REGIO AKTIV“ – STABIL

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt im Rahmen des Programms „REGIO AKTIV“ Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert werden. Das Programm zielt darauf ab, die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen zu vermeiden und deren berufliche sowie soziale Wiedereingliederung zu fördern. Projekte, die förderungsbedürftige junge Menschen in betriebsgleichen produktiven Tätigkeiten anleiten, erhalten hierfür einen Zuschuss.

Wer wird gefördert

Das Programm REGIO AKTIV in Sachsen-Anhalt fördert primär Organisationen und Einrichtungen, die sich der beruflichen und sozialen Integration benachteiligter junger Menschen sowie arbeitsmarktferner Personen widmen. Die Projekte müssen in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden und zielen darauf ab, die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppen zu verbessern und soziale Ausgrenzung zu verhindern.

Was wird gefördert

Das Programm REGIO AKTIV unterstützt eine Vielzahl von Projekttypen und Aktivitäten, die auf die berufliche und soziale Integration benachteiligter Personen, insbesondere junger Menschen, abzielen. Die Förderung umfasst sowohl direkte Personal- und Sachausgaben als auch indirekte Kosten in Form von Pauschalen. Die Projekte konzentrieren sich auf die Entwicklungsphase von der Aktivierung und Qualifizierung bis hin zur nachhaltigen beruflichen Eingliederung.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm REGIO AKTIV gewährt Zuschüsse für Projekte, die die definierten Ziele der Arbeitsmarktförderung in Sachsen-Anhalt verfolgen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Anteilfinanzierung, wobei die Höhe des Zuschusses vom Umfang des Vorhabens abhängt. Die Projekte haben eine standardisierte Laufzeit von 36 Monaten, mit Möglichkeiten zur Verlängerung für bestimmte Förderbereiche.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung im Rahmen von REGIO AKTIV ist an eine Reihe von spezifischen Bedingungen und Anforderungen geknüpft, die von der Eignung der Antragstellenden bis hin zu detaillierten Bestimmungen für die Projektumsetzung und die Kooperation reichen. Besondere Beachtung gilt dabei den beihilferechtlichen Regelungen und den Vorgaben zur Budgetierung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung im Rahmen von REGIO AKTIV ist in der Regel zweistufig: Es beginnt mit einem Projektauswahlverfahren durch die Regionalen Arbeitskreise (RAK) und endet mit der formellen Antragstellung bei der bewilligenden Stelle. Für bestimmte Förderbereiche ist jedoch eine direkte Antragstellung möglich.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm REGIO AKTIV basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen und nationalen sowie landesspezifischen Haushalts- und Verwaltungsrichtlinien geregelt. Diese Dokumente legen den rechtlichen Rahmen und die anzuwendenden Vorschriften für die Gewährung und Abwicklung der Zuwendungen fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Regionale Arbeitskreise (RAK), Jugendberufsagenturen, Landeskoordinationsgruppe (LAKO)

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