„REGIO AKTIV“ – Spezifische Modellprojekte

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm „REGIO AKTIV“ des Landes Sachsen-Anhalt, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), unterstützt innovative Modellprojekte. Diese Projekte zielen darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen zu verbessern und den Übergang junger Menschen in die berufliche Ausbildung zu erleichtern. Das Programm zeichnet sich durch eine starke regionale Ausrichtung und die Einbindung lokaler Akteure aus.

Wer wird gefördert

Das Programm „REGIO AKTIV“ richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Unternehmen, Bildungsträger sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen zu erhöhen und den Übergang junger Menschen in die berufliche Ausbildung zu verbessern.

Was wird gefördert

Im Rahmen von „REGIO AKTIV“ werden Modellprojekte gefördert, die sich durch besondere Ansätze von der Regelförderung abgrenzen. Die Projekte zielen auf die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen und die Verbesserung des Übergangs von der Schule in die berufliche Ausbildung ab. Gefördert werden notwendige Personal- und Sachausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate, mit Verlängerungsoption.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einrichtung eines Regionalen Arbeitskreises (RAK) und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem sind spezifische Regeln für die Zusammenarbeit, die Personaleinsatz und die Budgetierung zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig. Zuerst erfolgt eine Projektauswahl durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens. Nach erfolgreicher Auswahl wird ein förmlicher Antrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Für einige Förderbereiche gibt es Ausnahmen mit direkter Antragstellung.

Rechtsgrundlage

Das Programm „REGIO AKTIV“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt, die durch eine Reihe von EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsvorschriften untermauert wird. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Legitimität und die Rahmenbedingungen für die Förderung sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, junge Menschen, Familienbedarfsgemeinschaften

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zusätzliche Partner:

Regionale Arbeitskreise (RAK), Jugendberufsagenturen, Landeskoordinationsgruppe (LAKO)

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