Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)
Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Programm zur Strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein sowie Weinerzeugnissen stärken. Antragstellende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Investitionen und sonstige Projekte erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die regionale Wertschöpfung zu steigern und das touristische Profil der Weinregionen zu schärfen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften, die Projekte zur strukturellen Weiterentwicklung des Weintourismus und der Weinvermarktung in den bayerischen Weinbaugebieten umsetzen. Ziel ist die Schärfung des weintouristischen Profils und die Stärkung der regionalen Wertschöpfung in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine breite Palette an Projekten, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte für Wein unterstützen und weiterentwickeln. Dazu gehören touristische Infrastrukturmaßnahmen, Vermarktungs- und regionale Marketingkonzepte sowie projektbezogene Qualitätskontrollen. Die Förderung deckt zuwendungsfähige Ausgaben für Konzeption, Umsetzung und erstmalige Öffentlichkeitsarbeit ab, während bestimmte Betriebsausgaben und Erwerbskosten ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Vorhaben zwischen 25 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, ist jedoch auf maximal 100.000 Euro begrenzt. Dieses Höchstlimit kann innerhalb von drei Steuerjahren mit bis zu drei Anträgen ausgeschöpft werden. Das Mindestinvestitionsvolumen pro Vorhaben beträgt 10.000 Euro.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen erfüllen, darunter die Durchführung der Maßnahmen in bayerischen Weinbaugebieten, die Einhaltung von Einkommensgrenzen bei natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie die Gewährleistung der Eignung touristischer Maßnahmen zur Schärfung des regionalen Profils. Zudem sind spezielle Regelungen für Konsortien, De-Minimis-Beihilfen und Budgetbeschränkungen zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert die Einreichung von Förderanträgen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau unter Verwendung der jeweils gültigen Formulare. Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Verwendungsnachweise, wobei auch Teilverwendungsnachweise zulässig sind.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) vom 23. Juni 2023 rechtlich verankert. Es basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz, der Bayerischen Haushaltsordnung sowie der EU-Verordnung Nr. 1407/2013. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Franken, Bayerischer Bodensee, Donau (Bayern)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Dienstleistungssektor, Tourismus
Begünstigte:
Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung, Tourismus
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Markteinführung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Verwaltet von:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau