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SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke unterstützt Privatpersonen im Freistaat Sachsen bei der Energiewende. Er bietet einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaik-Kleinanlagen, um die Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien zu ermöglichen und deren Akzeptanz zu steigern. Das Programm zielt darauf ab, den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik zu erleichtern.

Einführung zum Balkonkraftwerke-Zuschuss

Dieser Förderprogrammteil konzentriert sich auf die Unterstützung von Privatpersonen im Freistaat Sachsen bei der Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen, sogenannten Balkonkraftwerken. Ziel ist es, die Nutzung erneuerbarer Energien im Eigenheim zu fördern und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Wer wird gefördert (Balkonkraftwerke)

Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppen und den geografischen Geltungsbereich des Förderprogramms für Balkonkraftwerke in Sachsen. Es richtet sich an natürliche Personen mit Erstwohnsitz im Freistaat Sachsen, insbesondere Mieter und Pächter, die einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten.

Was wird gefördert (Balkonkraftwerke)

Dieser Abschnitt beleuchtet die konkreten Inhalte, die durch den SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke gefördert werden, einschließlich der Art der unterstützten Projekte und der relevanten Kosten.

Art und Umfang der Förderung (Balkonkraftwerke)

Dieser Abschnitt erläutert die Form und Höhe der finanziellen Unterstützung, die durch den SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke bereitgestellt wird.

Bedingungen und Anforderungen (Balkonkraftwerke)

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen und Auflagen, die für Antragsteller und die geförderten Projekte im Rahmen des SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke gelten.

Antragsverfahren (Balkonkraftwerke)

Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung und Bewilligung für den SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke.

Rechtsgrundlage des Programms

Dieser Abschnitt gibt Auskunft über die rechtlichen und administrativen Grundlagen, die den SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Balkonkraftwerke und die übergeordnete Förderrichtlinie regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300,00 €

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen, Mieter & Pächter

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)