SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher unterstützt Investitionen in Photovoltaik- und Geothermieanlagen sowie Energiespeicher im Freistaat Sachsen. Das Programm fördert die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz. Es bietet sowohl Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss für größere Projekte als auch direkte Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, von Privatpersonen über Unternehmen bis hin zu Kommunen, die investive Projekte zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz im Freistaat Sachsen planen. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik- und Geothermieanlagen sowie Speichern zu fördern und die Akzeptanz erneuerbarer Energien zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt diverse Investitionen in erneuerbare Energien und Speicher, die den Energieverbrauch optimieren. Förderfähig sind Photovoltaik- und Geothermieanlagen sowie dazugehörige Strom-, Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung deckt dabei alle notwendigen Kosten für Planung, Installation und Inbetriebnahme ab, schließt jedoch bestimmte Anlagetypen und Standorte aus.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss oder als direkter Zuschuss, abhängig vom jeweiligen Programmteil. Die maximale Darlehenshöhe beträgt 5 Millionen Euro, während die Zuschüsse pro Antrag und Jahr begrenzt sind. Die Förderquote variiert je nach Anlagentyp.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen diverse technische, rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllt sein. Dies umfasst spezifische Standortanforderungen, die Einhaltung technischer Normen, die Notwendigkeit einer Finanzierung durch die SAB und die Beachtung von Kumulierungsregeln sowie beihilferechtlichen Vorgaben.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Förderprogramm. Für größere Projekte (Programmteil A) erfolgt die Beantragung vor Vorhabenbeginn über Hausbanken oder die SAB. Für steckerfertige PV-Anlagen (Programmteil B) erfolgt die Beantragung elektronisch über das Förderportal der SAB nach Abschluss des Vorhabens. Die Bewilligung erfolgt nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – FRL EEuS/2023 des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Es wird durch mehrere Landes- und Bundesgesetze sowie EU-Verordnungen, insbesondere im Bereich der staatlichen Beihilfen, untermauert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Hausbanken

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