Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung sowie Klimaschutz und Klimaanpassung in bestimmten Landkreisen und kreisfreien Städten mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) und EFRE. Das Programm vergibt Zuschüsse für investive und nicht-investive Vorhaben in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimawandelanpassung, inklusive Qualifizierungsmaßnahmen. Es zielt darauf ab, die Regionen und Menschen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Die Förderrichtlinie Energie und Klima in Sachsen richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, darunter kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, Genossenschaften, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen sowie Privatpersonen. Die Förderung zielt darauf ab, den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft in spezifischen sächsischen Regionen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Die Förderrichtlinie deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, die auf eine zukunftsfähige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimaanpassung abzielen. Dazu gehören investive Maßnahmen in erneuerbare Energien und Energieinfrastruktur, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels, ergänzt durch Qualifizierungsmaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen mit variierenden Fördersätzen und maximalen Zuwendungshöhen, abhängig von der Art des Vorhabens und des Begünstigten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung der Zuwendungen ist an spezifische rechtliche, administrative und inhaltliche Bedingungen geknüpft, um eine effektive und zielgerichtete Umsetzung der Förderziele zu gewährleisten. Dazu gehören die Einhaltung europäischer und nationaler Rechtsgrundlagen, die Sicherstellung der Finanzierung des Eigenanteils und die Einhaltung von Vergaberecht.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfolgt über das Förderportal der SAB, oft im Rahmen von spezifischen Förderaufrufen, bei denen Projektskizzen oder Anträge eingereicht und nach transparenten Kriterien bewertet werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Energie und Klima des Freistaates Sachsen basiert auf nationalen Haushaltsgesetzen und Verwaltungsregelungen sowie auf europäischen Beihilferegelungen und Fondsverordnungen, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Zuwendungen bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.500.000 €
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig; Kreisfreie Städte Leipzig, Chemnitz)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Umsetzung, Planung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) - Begleitung, Fachstelle Just Transition Fund (JTF) im Staatsministerium für Regionalentwicklung - Prüfung, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)