Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Vernässungen oder Erosion
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kommunen bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels, insbesondere bei Vernässungen und Erosion. Dieses Programm, finanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), bietet Zuschüsse für Konzepte, Planungen und Investitionen zur Beseitigung, Minderung und Vorbeugung von Schäden.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die primären Begünstigten des Förderprogramms, welche ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt sind. Das Programm zielt darauf ab, diese Körperschaften bei der Bewältigung und Prävention von Klimawandel-Folgen, insbesondere Vernässungen und Erosion, zu unterstützen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Klimaanpassung liegt. Es werden sowohl konzeptionelle Planungen als auch direkte Investitionen abgedeckt und explizite Ausschlüsse von Kosten aufgeführt.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt liefert detaillierte Informationen zur finanziellen Ausgestaltung des Programms, einschließlich der Förderart als nicht rückzahlbaren Zuschuss, der maximalen Förderquoten für unterschiedliche Projektkategorien und der erforderlichen Mindestausgaben für eine Förderung.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt fasst die wesentlichen Auflagen und Voraussetzungen für Antragsteller und Begünstigte zusammen. Er deckt dabei die Antragsbedingungen, notwendige Vorabprüfungen, allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen sowie spezifische Budgetrestriktionen und Ausschlüsse ab.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antrags- und Auswahlverfahrens für das Förderprogramm. Er umfasst die Einreichungsanforderungen, die Kriterien für die Bewertung der Anträge und die Art der Entscheidungsfindung.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt umreißt den grundlegenden rechtlichen und offiziellen Rahmen, der das Förderprogramm autorisiert, etabliert und regelt. Er identifiziert die primäre Quelle seiner Legitimität und die wesentlichen übergreifenden Vorschriften, die seinen Betrieb gestalten.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Konzepte und Planungen, bis zu 65 % für Investitionen.
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Website: