Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Medizinstudierende mit einem Stipendienprogramm, um die vertragsärztliche Versorgung in Regionen mit Sicherstellungsbedarf zu verbessern. Studierende verpflichten sich im Gegenzug, nach ihrer ärztlichen Weiterbildung für eine bestimmte Dauer in diesen Gebieten tätig zu sein. Dieses Programm zielt darauf ab, junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts zu gewinnen.

Wer wird gefördert?

Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die sich nach ihrer ärztlichen Weiterbildung für eine vertragsärztliche Tätigkeit in Regionen Sachsen-Anhalts mit Sicherstellungsbedarf verpflichten. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt Medizinstudierende finanziell durch Stipendien, um sie für eine spätere Tätigkeit als Vertragsärzte in unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts zu gewinnen. Dabei werden spezifische Studienjahre und die Verpflichtung zur Tätigkeit nach der Weiterbildung berücksichtigt.

Art und Umfang der Förderung

Das Stipendienprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse an Medizinstudierende. Die Höhe der monatlichen Förderung variiert je nach Studienjahr, wobei ein maximaler Gesamtbetrag pro Stipendium festgelegt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe des Stipendiums ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, darunter staatsbürgerliche und studienbezogene Kriterien sowie eine bindende Verpflichtung zur vertragsärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt nach der Weiterbildung. Es gibt keine direkten Budgetbeschränkungen für den einzelnen Stipendiaten, da es sich um Pauschalen handelt.

Antragsverfahren

Medizinstudierende reichen ihre Anträge direkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ein. Ein Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Stipendien basierend auf den Antragsunterlagen, einem Auswahlgespräch und der Verfügbarkeit von Mitteln.

Rechtliche Grundlagen

Das Stipendienprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt, die durch weitere landeshaushaltsrechtliche Bestimmungen und eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

18.000,00 €

Förderbudget

Förderbudget:

bis zu 150.000 Euro pro Jahr, insgesamt 450.000 Euro im Förderzeitraum von 2010 bis 2013

Offen bis

Offen bis:

31.12.2013

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen-Anhalt

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)

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