Stipendienprogramm für Medizinstudierende
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Medizinstudierende mit einem Stipendienprogramm, um die vertragsärztliche Versorgung in Regionen mit Sicherstellungsbedarf zu verbessern. Studierende verpflichten sich im Gegenzug, nach ihrer ärztlichen Weiterbildung für eine bestimmte Dauer in diesen Gebieten tätig zu sein. Dieses Programm zielt darauf ab, junge Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum Sachsen-Anhalts zu gewinnen.
Wer wird gefördert?
Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die sich nach ihrer ärztlichen Weiterbildung für eine vertragsärztliche Tätigkeit in Regionen Sachsen-Anhalts mit Sicherstellungsbedarf verpflichten. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.
Was wird gefördert?
Die Förderung unterstützt Medizinstudierende finanziell durch Stipendien, um sie für eine spätere Tätigkeit als Vertragsärzte in unterversorgten Regionen Sachsen-Anhalts zu gewinnen. Dabei werden spezifische Studienjahre und die Verpflichtung zur Tätigkeit nach der Weiterbildung berücksichtigt.
Art und Umfang der Förderung
Das Stipendienprogramm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse an Medizinstudierende. Die Höhe der monatlichen Förderung variiert je nach Studienjahr, wobei ein maximaler Gesamtbetrag pro Stipendium festgelegt ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Vergabe des Stipendiums ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, darunter staatsbürgerliche und studienbezogene Kriterien sowie eine bindende Verpflichtung zur vertragsärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt nach der Weiterbildung. Es gibt keine direkten Budgetbeschränkungen für den einzelnen Stipendiaten, da es sich um Pauschalen handelt.
Antragsverfahren
Medizinstudierende reichen ihre Anträge direkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ein. Ein Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe der Stipendien basierend auf den Antragsunterlagen, einem Auswahlgespräch und der Verfügbarkeit von Mitteln.
Rechtliche Grundlagen
Das Stipendienprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt, die durch weitere landeshaushaltsrechtliche Bestimmungen und eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern ergänzt wird.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
18.000,00 €
Förderbudget:
bis zu 150.000 Euro pro Jahr, insgesamt 450.000 Euro im Förderzeitraum von 2010 bis 2013
Offen bis:
31.12.2013
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Sachsen-Anhalt
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)