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Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie und Ergotherapie
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt private Schulträger, die Ausbildungen in Physiotherapie und Ergotherapie anbieten, durch Zuschüsse. Ziel ist es, Schulgeldfreiheit für Auszubildende zu ermöglichen, um den Fachkräftemangel in diesen wichtigen Gesundheitsberufen zu bekämpfen und die Attraktivität der Ausbildung zu steigern.

Wer wird gefördert: Schulgeldfreiheit in Hamburg

Dieses Förderprogramm richtet sich an private Schulträger in Hamburg, die Ausbildungen in Physiotherapie und Ergotherapie anbieten. Das Hauptziel ist die Sicherstellung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler, um die Attraktivität dieser Berufe zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Förderung ist auf Schulplätze innerhalb Hamburgs beschränkt.

Was wird gefördert: Ausbildung in Therapieberufen

Das Programm unterstützt spezifische Ausbildungsgänge in den Gesundheitsberufen Physiotherapie und Ergotherapie. Die Förderung zielt darauf ab, die Kosten für das Schulgeld der Auszubildenden zu decken und somit die Zugänglichkeit zu diesen wichtigen Ausbildungen zu verbessern. Es sind keine spezifischen Projektphasen über die Ausbildung hinaus vorgesehen, sondern der Fokus liegt auf der Bereitstellung und Sicherstellung der Ausbildung selbst.

Art und Umfang der Finanzierung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss für private Schulträger. Die Höhe des Zuschusses ist pauschal pro Ausbildungsplatz festgelegt, und die Förderung kann eine bestimmte Anzahl von Schulplätzen umfassen. Die Laufzeit der Förderung ist an die Dauer der Ausbildung gebunden, mit klar definierten Höchstgrenzen.

Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller

Für die Förderung der Schulgeldfreiheit gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Abwesenheit von Schulgeld- oder Prüfungsgebühren. Die Förderung wird individuell zugewiesen und erfordert eine transparente Abwicklung des Verwendungsnachweises.

Antragsverfahren für die Schulgeldfreiheit

Der Antrag auf Förderung muss jährlich schriftlich bei der Sozialbehörde eingereicht werden, wobei Fristen und die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidend sind. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt diskretionär und unterliegt der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Rechtsgrundlagen der Förderung

Das Förderprogramm zur Schulgeldfreiheit in Physiotherapie- und Ergotherapie-Ausbildungen basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie der Sozialbehörde, die die Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen bildet. Diese Richtlinie ist im Einklang mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen der Freien und Hansestadt Hamburg.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

450,00 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Schulen, die Physiotherapie- und Ergotherapie-Ausbildungen anbieten

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde

Verwaltet von: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Website: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration