Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen für Physiotherapie und Ergotherapie Offen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt private Schulträger, die Ausbildungen in Physiotherapie und Ergotherapie anbieten, durch Zuschüsse. Ziel ist es, Schulgeldfreiheit für Auszubildende zu ermöglichen, um den Fachkräftemangel in diesen wichtigen Gesundheitsberufen zu bekämpfen und die Attraktivität der Ausbildung zu steigern.
Wer wird gefördert: Schulgeldfreiheit in Hamburg
Dieses Förderprogramm richtet sich an private Schulträger in Hamburg, die Ausbildungen in Physiotherapie und Ergotherapie anbieten. Das Hauptziel ist die Sicherstellung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler, um die Attraktivität dieser Berufe zu steigern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Förderung ist auf Schulplätze innerhalb Hamburgs beschränkt.
Was wird gefördert: Ausbildung in Therapieberufen
Das Programm unterstützt spezifische Ausbildungsgänge in den Gesundheitsberufen Physiotherapie und Ergotherapie. Die Förderung zielt darauf ab, die Kosten für das Schulgeld der Auszubildenden zu decken und somit die Zugänglichkeit zu diesen wichtigen Ausbildungen zu verbessern. Es sind keine spezifischen Projektphasen über die Ausbildung hinaus vorgesehen, sondern der Fokus liegt auf der Bereitstellung und Sicherstellung der Ausbildung selbst.
Art und Umfang der Finanzierung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss für private Schulträger. Die Höhe des Zuschusses ist pauschal pro Ausbildungsplatz festgelegt, und die Förderung kann eine bestimmte Anzahl von Schulplätzen umfassen. Die Laufzeit der Förderung ist an die Dauer der Ausbildung gebunden, mit klar definierten Höchstgrenzen.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Für die Förderung der Schulgeldfreiheit gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Abwesenheit von Schulgeld- oder Prüfungsgebühren. Die Förderung wird individuell zugewiesen und erfordert eine transparente Abwicklung des Verwendungsnachweises.
Antragsverfahren für die Schulgeldfreiheit
Der Antrag auf Förderung muss jährlich schriftlich bei der Sozialbehörde eingereicht werden, wobei Fristen und die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidend sind. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt diskretionär und unterliegt der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Das Förderprogramm zur Schulgeldfreiheit in Physiotherapie- und Ergotherapie-Ausbildungen basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie der Sozialbehörde, die die Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen bildet. Diese Richtlinie ist im Einklang mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
450,00 EUR
Einsendeschluss:
30.06.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Schulen, die Physiotherapie- und Ergotherapie-Ausbildungen anbieten
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde
Verwaltet von: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Website: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration