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Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen, um die Fachkräftesicherung zu gewährleisten. Träger staatlich anerkannter Ausbildungsstätten erhalten Zuschüsse, die das Schulgeld für die Auszubildenden vollständig abdecken. Dieses Programm entlastet die Schülerinnen und Schüler finanziell und fördert so die Attraktivität dieser wichtigen Berufe.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger staatlich anerkannter Ausbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen, die Gesundheitsfachkräfte ausbilden. Das übergeordnete Ziel ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen, indem die Auszubildenden finanziell entlastet werden.

Was wird gefördert: Inhalte und förderfähige Ausbildungen

Das Förderprogramm unterstützt die Ausbildung in spezifischen Gesundheitsfachberufen, indem es die durch Schulgeld refinanzierten Ausgaben der Schulträger abdeckt. Dies trägt zur Entlastung der Auszubildenden bei.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet einen Zuschuss zur Deckung der Ausbildungskosten in den Gesundheitsfachberufen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, wobei 100 Prozent des monatlichen Schulgeldes zum Stichtag 31. Dezember 2017 übernommen werden. Die genaue Höhe der Zuwendung pro Ausbildungsstätte ist dabei von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze abhängig. Das Programm ist auf das Kalenderjahr bezogen und läuft bis Ende 2026.

Bedingungen und Anforderungen

Um Förderungen zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Gewährleistung der Rückerstattung von Schulgeld, die Einhaltung bestimmter Schulgeldgrenzen und die Vorlage geeigneter Unterlagen. Die Förderung ist an das pflichtgemäße Ermessen der Bewilligungsbehörde und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gebunden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt jährlich bei den zuständigen Bezirksregierungen. Die Anträge müssen zu festen Stichtagen eingereicht werden, wobei auch Änderungen und Anträge für weitere Kurse zu bestimmten Terminen gemeldet werden können. Die Bewilligungsbehörden entscheiden über die Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und den Umfang der Zuwendungen fest und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie Verwaltungsvorschriften ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.10.2025, 15.02.2026, 15.06.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Website: zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen