Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed) Offen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Schulen in freier Trägerschaft durch die teilweise Übernahme des monatlichen Schulgeldes in spezifischen Gesundheitsfachberufen. Dieses Programm zielt darauf ab, die Attraktivität dieser Berufsausbildungen zu steigern und Auszubildende finanziell zu entlasten, indem es Ersatz- und Ergänzungsschulen ermöglicht, die Schulgelder zu senken.
Wer wird gefördert: Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe in Baden-Württemberg
Dieses Förderprogramm richtet sich an Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg, die Ausbildungen in bestimmten Gesundheitsfachberufen anbieten. Ziel ist es, die Attraktivität dieser Berufsausbildungen zu steigern und Auszubildende durch eine Schulgeldreduzierung finanziell zu entlasten.
Was wird gefördert: Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen
Das Förderprogramm unterstützt spezifische Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen, die an Ersatz- und Ergänzungsschulen in freier Trägerschaft angeboten werden. Die Förderung zielt auf die Reduzierung der Ausbildungskosten für die Schülerinnen und Schüler ab.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet zweckgebundene Zuschüsse zur Reduzierung des Schulgeldes. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Schultyp und ist pro Schüler und Monat begrenzt, um eine finanzielle Entlastung der Auszubildenden zu ermöglichen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderberechtigung und den Erhalt der Mittel müssen spezifische rechtliche und administrative Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören Vorgaben zur Schulgeldabsenkung, zum Antragsverfahren und zur Mittelverwendung.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Schulgeldreduzierung umfasst die elektronische Einreichung eines Antragsformulars beim zuständigen Regierungspräsidium. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Basis eines ermittelten schulscharfen Budgets.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Förderprogramms zur Schulgeldreduzierung in Gesundheitsfachberufen ist eine spezifische Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg sowie allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
40,00 € (Ersatzschulen), 140,00 € (Ergänzungsschulen)
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Verwaltet von: Regierungspräsidien Baden-Württemberg