Förderung der Sommerweidehaltung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirtinnen und Landwirte mit einem Zuschuss für die Sommerweidehaltung von Milchkühen und Färsen. Ziel ist die Verbesserung des Tierwohls durch die Förderung dieser tierfreundlichen Haltungsform. Das Programm gleicht dabei die Mehrausgaben der Betriebe aus.

Wer wird gefördert: Landwirte und Tierwohl

Dieses Programm fördert Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, die durch die Sommerweidehaltung von Milchkühen und Färsen zusätzliche Ausgaben haben. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung des Tierwohls bei der Rinderhaltung.

Was wird gefördert: Sommerweidehaltung

Die Förderung konzentriert sich auf spezifische Maßnahmen und Tiergruppen, um die Tierhaltung zu verbessern und Mehrkosten auszugleichen. Förderfähig sind insbesondere die Mehrausgaben, die mit der Sommerweidehaltung von Milchkühen und Färsen verbunden sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Anzahl der Tiere und der Großvieheinheiten (GVE). Es gibt eine festgelegte Förderrate pro GVE und eine Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen für die Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene rechtliche und betriebliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Gewährleistung des täglichen Weidegangs, die Bereitstellung ausreichender Beweidungsflächen und die Einhaltung weiterer Vorschriften. Verstöße gegen diese Auflagen können zu Kürzungen oder zum Ausschluss von der Förderung führen.

Antragsverfahren: Elektronische Einreichung und Kontrolle

Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist an eine jährliche Frist gebunden. Die Bewilligungsbehörde führt umfangreiche Kontrollen durch, um die Einhaltung der Förderbedingungen zu überprüfen.

Rechtliche Grundlagen der Förderung

Das Förderprogramm stützt sich auf umfassende rechtliche Grundlagen, die sowohl auf EU-Verordnungen zur ländlichen Entwicklung und zur Gemeinsamen Agrarpolitik als auch auf nationalen und Landesgesetzen basieren. Diese Rahmenwerke gewährleisten die Legitimation und den ordnungsgemäßen Betrieb der Förderung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60,00 € je GVE

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.05.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen und angrenzende Bundesländer (sofern Betriebssitz an NRW angrenzt)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft (Milchvieh- und Färsenhaltung)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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