Nationale und internationale Sportveranstaltungen (Sportförderrichtlinien – SFR V) Geschlossen
Das Land Berlin unterstützt die Durchführung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen durch Zuschüsse. Diese Förderung zielt darauf ab, eine positive Stadtrendite für Berlin zu erzielen, indem sie zur Imagebildung, Sportentwicklung und zum wirtschaftlichen Wert der Stadt beiträgt. Antragsberechtigt sind anerkannte Sportorganisationen, die ein unvermeidliches Finanzierungsdefizit aufweisen.
Wer wird gefördert
Anerkannte Sportorganisationen in Berlin erhalten Zuschüsse für nationale und internationale Sportveranstaltungen, um einen Mehrwert für die Sportmetropole Berlin zu schaffen und eine positive Stadtrendite zu erzielen.
Was wird gefördert
Gefördert werden die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen in Berlin, die ein unvermeidliches Finanzierungsdefizit aufweisen. Dabei sind spezifische Ausgabenkategorien förderfähig, während andere, wie Personalausgaben für regulär Beschäftigte oder Baukosten, ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, primär als Fehlbedarfsfinanzierung. Es können bis zu 90 Prozent des unvermeidlichen Finanzierungsdefizits abgedeckt werden, wobei ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent erforderlich ist.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen und die Mittel zweckbestimmt verwenden. Zuwendungen werden nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt, wenn ein unvermeidliches Finanzierungsdefizit besteht und alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Zudem sind spezifische Auflagen bezüglich Dopingbekämpfung, Standortmarketing und Vertragsgestaltung zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit einer Veranstaltungsmeldung bis zum 15. Oktober des Vorjahres über den Fachverband. Der formelle Zuwendungsantrag muss spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien für die Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinien – SFR V)" vom 22. August 2018, die durch Bekanntmachung vom 6. Februar 2023 geändert wurden. Diese Richtlinien verweisen auf das Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (SportFG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
90 Prozent des unvermeidlichen Finanzierungsdefizits
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Sportorganisationen
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Verwaltet von: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Zusätzliche Partner: Landessportbund Berlin
Website: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport