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Nationale und internationale Sportveranstaltungen (Sportförderrichtlinien – SFR V)
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Berlin unterstützt die Durchführung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen durch Zuschüsse. Diese Förderung zielt darauf ab, eine positive Stadtrendite für Berlin zu erzielen, indem sie zur Imagebildung, Sportentwicklung und zum wirtschaftlichen Wert der Stadt beiträgt. Antragsberechtigt sind anerkannte Sportorganisationen, die ein unvermeidliches Finanzierungsdefizit aufweisen.

Wer wird gefördert

Anerkannte Sportorganisationen in Berlin erhalten Zuschüsse für nationale und internationale Sportveranstaltungen, um einen Mehrwert für die Sportmetropole Berlin zu schaffen und eine positive Stadtrendite zu erzielen.

Was wird gefördert

Gefördert werden die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung nationaler und internationaler Sportveranstaltungen in Berlin, die ein unvermeidliches Finanzierungsdefizit aufweisen. Dabei sind spezifische Ausgabenkategorien förderfähig, während andere, wie Personalausgaben für regulär Beschäftigte oder Baukosten, ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, primär als Fehlbedarfsfinanzierung. Es können bis zu 90 Prozent des unvermeidlichen Finanzierungsdefizits abgedeckt werden, wobei ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen und die Mittel zweckbestimmt verwenden. Zuwendungen werden nur für noch nicht begonnene Maßnahmen gewährt, wenn ein unvermeidliches Finanzierungsdefizit besteht und alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Zudem sind spezifische Auflagen bezüglich Dopingbekämpfung, Standortmarketing und Vertragsgestaltung zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt mit einer Veranstaltungsmeldung bis zum 15. Oktober des Vorjahres über den Fachverband. Der formelle Zuwendungsantrag muss spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien für die Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen in Berlin (Sportförderrichtlinien – SFR V)" vom 22. August 2018, die durch Bekanntmachung vom 6. Februar 2023 geändert wurden. Diese Richtlinien verweisen auf das Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (SportFG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO).

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent des unvermeidlichen Finanzierungsdefizits

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sportorganisationen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

Verwaltet von: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

Zusätzliche Partner: Landessportbund Berlin

Website: Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport