Zurück zur Suche

Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Grünflächen in Städten und Dörfern. Das Programm unterstützt Projekte im öffentlichen Raum, die zur Klimaanpassung und Biodiversität beitragen, und richtet sich an Kommunen sowie kommunale Aufgabenträger. Es ist darauf ausgelegt, die Lebensqualität und die grüne Infrastruktur in Siedlungsgebieten nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie an öffentliche Unternehmen und sonstige Projektträger, die kommunale Aufgaben wahrnehmen. Es unterstützt Projekte, die grüne Freiräume in Siedlungsgebieten in Rheinland-Pfalz schaffen oder verbessern, insbesondere in Verdichtungsräumen und Ober- und Mittelzentren.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Schaffung, den Umbau und die Pflege von Stadt- und Dorfgrün abzielen. Dies umfasst sowohl direkte Pflanz- und Umgestaltungsmaßnahmen als auch Informations-, Bildungs- und Untersuchungsangebote im Themenbereich des urbanen Grüns. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte, die der Klimaanpassung und der Biodiversität dienen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung, wobei ein Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt wird. Es gibt klare Obergrenzen für die maximale Förderhöhe pro Projekt, die unter bestimmten Bedingungen erhöht werden kann.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Durchführung der Projekte sind spezifische Voraussetzungen und Richtlinien zu beachten. Diese umfassen fachliche Anforderungen an Pflanzmaßnahmen, haushalterische Grundsätze, behördliche Genehmigungen und die Einhaltung von EU-Beihilferegelungen. Zudem sind Transparenz und die nachhaltige Sicherung des Förderzwecks wichtige Aspekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung bei der zuständigen Behörde vor Projektbeginn. Die erforderlichen Angaben und Belege müssen vollständig und präzise sein. Nach der Bewilligung sind detaillierte Verwendungsnachweise zu erbringen. Die Datenverarbeitung und Veröffentlichung der Zuwendungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz. Es integriert auch übergeordnete Haushalts- und Subventionsgesetze sowie europäische Beihilferegelungen, die seine Durchführung und Verwaltung formell absichern.

#Stadt- und Dorfgrün#Rheinland-Pfalz Förderung#Begrünung öffentlicher Raum#Klimaanpassung Kommunen#Biodiversität Stadt#Grüne Infrastruktur#Zuschuss Stadtgrün#Entsiegelung Förderprogramm#Baumersatz Förderung#Pilotprojekte Umwelt#Umweltbildung Kommunen#Fortbildung kommunales Personal#Naturschutz Rheinland-Pfalz#Städtebau Grüne Flächen#Öffentliche Plätze Begrünung

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

110.000 €

Offen bis

Offen bis:

20.04.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Piloterprobung, Experimentelle Entwicklung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Verwaltet von: Struktur- und Genehmigungsdirektion

Website: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd