Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün) Offen
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Grünflächen in Städten und Dörfern. Das Programm unterstützt Projekte im öffentlichen Raum, die zur Klimaanpassung und Biodiversität beitragen, und richtet sich an Kommunen sowie kommunale Aufgabenträger. Es ist darauf ausgelegt, die Lebensqualität und die grüne Infrastruktur in Siedlungsgebieten nachhaltig zu stärken.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie an öffentliche Unternehmen und sonstige Projektträger, die kommunale Aufgaben wahrnehmen. Es unterstützt Projekte, die grüne Freiräume in Siedlungsgebieten in Rheinland-Pfalz schaffen oder verbessern, insbesondere in Verdichtungsräumen und Ober- und Mittelzentren.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Schaffung, den Umbau und die Pflege von Stadt- und Dorfgrün abzielen. Dies umfasst sowohl direkte Pflanz- und Umgestaltungsmaßnahmen als auch Informations-, Bildungs- und Untersuchungsangebote im Themenbereich des urbanen Grüns. Die Förderung konzentriert sich auf Projekte, die der Klimaanpassung und der Biodiversität dienen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung, wobei ein Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben abgedeckt wird. Es gibt klare Obergrenzen für die maximale Förderhöhe pro Projekt, die unter bestimmten Bedingungen erhöht werden kann.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Durchführung der Projekte sind spezifische Voraussetzungen und Richtlinien zu beachten. Diese umfassen fachliche Anforderungen an Pflanzmaßnahmen, haushalterische Grundsätze, behördliche Genehmigungen und die Einhaltung von EU-Beihilferegelungen. Zudem sind Transparenz und die nachhaltige Sicherung des Förderzwecks wichtige Aspekte.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfordert eine schriftliche Einreichung bei der zuständigen Behörde vor Projektbeginn. Die erforderlichen Angaben und Belege müssen vollständig und präzise sein. Nach der Bewilligung sind detaillierte Verwendungsnachweise zu erbringen. Die Datenverarbeitung und Veröffentlichung der Zuwendungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz. Es integriert auch übergeordnete Haushalts- und Subventionsgesetze sowie europäische Beihilferegelungen, die seine Durchführung und Verwaltung formell absichern.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
110.000 €
Offen bis:
20.04.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Piloterprobung, Experimentelle Entwicklung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von: Struktur- und Genehmigungsdirektion