Naturschutzmaßnahmen im Wald
Das Land Rheinland-Pfalz bietet Waldbesitzenden finanzielle Unterstützung für Naturschutzmaßnahmen im Wald. Das Programm fördert den Schutz und die Entwicklung bedrohter Tier-, Pflanzen- und Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, insbesondere im Rahmen des europäischen Natura 2000-Netzes. Es werden freiwillige Maßnahmen unterstützt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben hinausgehen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Naturschutzmaßnahmen im Wald“ richtet sich an private und körperschaftliche Waldbesitzende in Rheinland-Pfalz. Ziel ist der Schutz und die Entwicklung bedrohter Tier-, Pflanzen- und Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, insbesondere im Rahmen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000. Die Maßnahmen sollen freiwillig und über die gesetzlichen Vorgaben hinaus durchgeführt werden.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Maßnahmen, die im Rahmen von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen oder vergleichbaren Planungen vorgeschlagen werden. Hierzu gehören der vollständige Verzicht auf forstliche Bewirtschaftung oder waldbauliche Maßnahmen zur Begünstigung lichtbedürftiger Arten und Lebensraumtypen mit anschließender Ruhephase. Bestimmte Maßnahmen und Flächen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form von Pauschalen für den gesamten Verpflichtungszeitraum, der zehn Jahre beträgt. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Maßnahme und kann bis zu 2.500 Euro pro Hektar betragen. Es gibt zudem Bagatellgrenzen, die eine Mindestzuwendung pro Antrag definieren.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Durchführung der Maßnahmen sind verschiedene rechtliche und betriebliche Bedingungen zu beachten, einschließlich der Regelungen zur Doppelförderung und der Anpassung an neue Standards. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen kann zur Rückforderung der Zuwendung führen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet die Einreichung bei der zuständigen Forstbehörde, gefolgt von einem Auswahlverfahren bei Haushaltsmittelüberschreitung. Die Auszahlung der Mittel erfolgt als Einmalzahlung. Umfassende Kontroll- und Evaluationsmaßnahmen sichern die Einhaltung der Förderbedingungen, bei deren Verstoß Rückforderungen drohen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald vom 31. Januar 2019. Es unterliegt einer Vielzahl nationaler Gesetze sowie europäischen Beihilferegelungen, die die Legitimität und den Rahmen für die Programmumsetzung bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
2.500 € pro Hektar
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland), insbesondere Natura 2000-Gebiete
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Wald, bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Lebensräume
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF), untere Forstbehörde, obere Forstbehörde
Website: