Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie – R-StBauF)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt gemeinsam mit dem Bund Kommunen bei der Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Das Programm fördert Zuschüsse für Maßnahmen in lebendigen Zentren, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur nachhaltigen Erneuerung von Quartieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderberechtigten Körperschaften sowie den geografischen Geltungsbereich des Förderprogramms und legt die übergeordneten Ziele der Stadt- und Quartiersentwicklung dar.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die förderfähigen Projekttypen, thematischen Bereiche und Aktivitäten sowie die abgedeckten Kosten und die typische Entwicklungsphase der unterstützten Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt informiert über die finanzielle Unterstützung des Programms, einschließlich der Art der Finanzierung, der Förderhöhe und der Laufzeit der Projekte.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen, die für Antragsteller und Begünstigte gelten. Er deckt Antragsbedingungen, Kooperationsregeln und weitere wichtige Bestimmungen ab.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt leitet durch den Antragsprozess, von der Vorbereitung und Einreichung der Dokumente bis hin zur Entscheidungsfindung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt legt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente dar, die das Förderprogramm autorisieren, etablieren und regeln. Es identifiziert die primäre Quelle seiner Legitimität und wesentliche übergeordnete Bestimmungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal zwei Drittel der förderfähigen Ausgaben. Für Rathäuser bis zu 3.000.000 €, mit Denkmalschutz-Mehraufwand bis zu 4.500.000 €.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.06.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Bund

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)

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