Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)
Dieses Programm des Freistaats Bayern, unterstützt von Bund und EU, bietet bayerischen Gemeinden Zuschüsse für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Es fördert die nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung durch die Stärkung von Zentren, die Fortentwicklung von Stadtteilen mit besonderem Bedarf sowie die Beseitigung von Funktionsverlusten und Leerständen. Gemeinden können die Mittel auch an Dritte weiterleiten, um umfassende Erneuerungsziele zu erreichen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Gemeinden in Bayern und unterstützt diese bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen. Ziel ist die nachhaltige Entwicklung von Stadt- und Ortsteilen sowie die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Die Gemeinden können die Fördermittel unter bestimmten Voraussetzungen auch an Dritte weiterbewilligen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine breite Palette städtebaulicher Maßnahmen, die zur Erneuerung und Entwicklung von Gebieten beitragen. Dazu gehören vorbereitende Untersuchungen, Ordnungsmaßnahmen wie Grunderwerb und Bodenordnung, sowie Baumaßnahmen, einschließlich Modernisierung, Neubebauung und die Schaffung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Auch kommunale Förderprogramme und sonstige Vergütungen sind Teil des förderfähigen Spektrums.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, primär als Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 60 Prozent der förderfähigen Kosten einer Einzelmaßnahme, wobei die Förderung der Gesamtmaßnahme 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten sollte. Die Förderrichtlinien sind zum 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, darunter die Aufnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme in ein Förderprogramm und die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebiets, meist mit einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Der Projektbeginn darf nicht vor der Bewilligung liegen, und die Gemeinde muss einen Eigenanteil leisten. Zudem gelten strenge Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten, wobei das Subsidiaritätsprinzip eine Rolle spielt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Gemeinden reichen ihren Förderbedarf zunächst bei den zuständigen Regierungen ein, welche Programmvorschläge erstellen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt diese zu Landesprogrammen zusammen. Nach der Mitteilung des Förderrahmens können Bewilligungsanträge eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm bilden die „Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Diese Richtlinien definieren den Förderzweck, die Förderschwerpunkte und die Verfahren zur Abwicklung der Städtebauförderung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme, 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Kultureinrichtungen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz, Denkmalpflege, Kultur und Kunst, Bildung und Soziales, Mobilität, Wirtschaftsförderung, Wohnungsbau, Flächenrevitalisierung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Verwaltet von:
Zuständige Bezirksregierungen Bayern
Zusätzliche Partner:
Bund, Europäische Union
Website: