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Städtebauförderung
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Städtebauförderung ist ein zentrales Programm von Bund und Ländern zur nachhaltigen Entwicklung deutscher Städte und Gemeinden. Sie stellt Finanzhilfen für Investitionen bereit, die auf die Stärkung von Standorten, den Klimaschutz und den sozialen Zusammenhalt abzielen. Das Programm zeichnet sich durch seine umfassende Herangehensweise an städtebauliche Herausforderungen und die obligatorische Bürgerbeteiligung aus.

Wer wird gefördert?

Die Städtebauförderung richtet sich primär an Städte und Gemeinden in Deutschland, die Investitionen in eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung planen. Innerhalb dieser geförderten Gemeinden können auch Eigentümer und Investoren indirekt Unterstützung erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Lebensqualität und Attraktivität urbaner und ländlicher Räume zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine breite Palette städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, die der nachhaltigen Stadtentwicklung dienen. Dazu gehören Investitionen in lebendige Zentren, den sozialen Zusammenhalt in Quartieren und die nachhaltige Erneuerung von Gebieten, die von strukturellen Veränderungen betroffen sind. Auch Klimaschutzmaßnahmen sind integraler Bestandteil der Förderung.

Art und Umfang der Förderung

Die Städtebauförderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, wobei der Bund einen festen Anteil an den förderfähigen Kosten übernimmt. Die genaue Förderhöhe kann je nach Art der Maßnahme und den finanziellen Bedingungen der Gemeinden variieren. Für das Jahr 2023 wurden insgesamt 790 Mio. Euro bereitgestellt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die die Antragstellung und Projektdurchführung regeln. Dazu gehören die räumliche Abgrenzung von Fördergebieten, die Erstellung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte unter Bürgerbeteiligung und die Verpflichtung zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig und involviert sowohl die Länder als auch den Bund. Die Gemeinden richten ihre Anträge an die Länder, die diese zu Landesprogrammen zusammenfassen und dem Bund zur Genehmigung vorlegen. Die Zuteilung der Bundesmittel erfolgt dann an die Länder.

Rechtsgrundlage

Die Städtebauförderung basiert auf der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024, die die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder regelt. Sie ist zudem eng mit dem Baugesetzbuch und weiteren nationalen sowie internationalen Stadtentwicklungspolitiken verknüpft.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

33 1/3 % bis 50 % der förderfähigen Kosten

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Verkehr und Logistik, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Verwaltet von: Länder (Bundesländer)

Website: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)