Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)“ des Landes Baden-Württemberg bietet Gemeinden Zuschüsse für ergänzende, nichtinvestive Maßnahmen in städtebaulichen Sanierungsgebieten. Ziel ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Integration und die Belebung der Quartiere. Es ermöglicht die Förderung von Projekten, die ohne diese Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt realisiert werden könnten, etwa durch Verfügungsfonds oder Quartiersmanagement.

Wer wird gefördert

Das Programm „Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)“ richtet sich an Gemeinden in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, städtebauliche Missstände zu beseitigen, die Lebensqualität zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt sowie die Integration in ausgewiesenen Sanierungsgebieten nachhaltig zu stärken. Die Förderung unterstützt Projekte, die die städtebauliche Entwicklung ergänzen und demografischen sowie klimatischen Veränderungen Rechnung tragen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert nichtinvestive Maßnahmen, die das integrierte Entwicklungskonzept in Sanierungsgebieten unterstützen und ohne diese Zuwendung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden könnten. Dies umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten, die den sozialen Zusammenhalt und die Nutzungsvielfalt im Quartier stärken sollen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Großteil der zuwendungsfähigen Kosten ab. Es gibt einen festgelegten Höchstbetrag pro Erneuerungsgebiet und eine mögliche Laufzeit von bis zu fünf Jahren, wobei jährliche Haushaltsmittel berücksichtigt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und die Durchführung der Projekte gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung des Maßnahmenbeginns nach Bewilligung, die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Dritten sowie Regelungen zur Kumulierung mit anderen Fördermitteln.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Nichtinvestive Städtebauförderung erfolgt im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden. Gemeinden reichen ihre Anträge beim zuständigen Regierungspräsidium ein, welches diese prüft und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Entscheidung vorlegt.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)“ basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Es ist zudem in ein umfassenderes rechtliches Rahmenwerk eingebettet, das die Vergabe öffentlicher Mittel in Baden-Württemberg regelt.

Ähnliche Programme

#Nichtinvestive Städtebauförderung#Städtebauförderung Baden-Württemberg#Quartiersmanagement Förderung#Sanierungsgebiet Zuschuss#Gemeinden Baden-Württemberg#Städtebauliche Erneuerung#Sozialer Zusammenhalt Quartier#Nichtinvestive Maßnahmen#Beteiligung Einwohner#Nahversorgung Stärkung#Integration Migranten#Inklusion Behinderter#Freizeit Kinder Jugendliche#Ehrenamtliches Engagement#Quartierszentren Belebung#Stadtteilimage Verbesserung#Lebensqualität Quartier

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Gemeinden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium

0 x 0
XS