Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)
Das Programm „Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)“ des Landes Baden-Württemberg bietet Gemeinden Zuschüsse für ergänzende, nichtinvestive Maßnahmen in städtebaulichen Sanierungsgebieten. Ziel ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die Integration und die Belebung der Quartiere. Es ermöglicht die Förderung von Projekten, die ohne diese Unterstützung nicht oder nur eingeschränkt realisiert werden könnten, etwa durch Verfügungsfonds oder Quartiersmanagement.
Wer wird gefördert
Das Programm „Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)“ richtet sich an Gemeinden in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, städtebauliche Missstände zu beseitigen, die Lebensqualität zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt sowie die Integration in ausgewiesenen Sanierungsgebieten nachhaltig zu stärken. Die Förderung unterstützt Projekte, die die städtebauliche Entwicklung ergänzen und demografischen sowie klimatischen Veränderungen Rechnung tragen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert nichtinvestive Maßnahmen, die das integrierte Entwicklungskonzept in Sanierungsgebieten unterstützen und ohne diese Zuwendung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden könnten. Dies umfasst ein breites Spektrum an Aktivitäten, die den sozialen Zusammenhalt und die Nutzungsvielfalt im Quartier stärken sollen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen Großteil der zuwendungsfähigen Kosten ab. Es gibt einen festgelegten Höchstbetrag pro Erneuerungsgebiet und eine mögliche Laufzeit von bis zu fünf Jahren, wobei jährliche Haushaltsmittel berücksichtigt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und die Durchführung der Projekte gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen. Dazu gehören die Einhaltung des Maßnahmenbeginns nach Bewilligung, die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Dritten sowie Regelungen zur Kumulierung mit anderen Fördermitteln.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Nichtinvestive Städtebauförderung erfolgt im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden. Gemeinden reichen ihre Anträge beim zuständigen Regierungspräsidium ein, welches diese prüft und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Entscheidung vorlegt.
Rechtsgrundlage
Das Programm „Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)“ basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Es ist zudem in ein umfassenderes rechtliches Rahmenwerk eingebettet, das die Vergabe öffentlicher Mittel in Baden-Württemberg regelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Gemeinden
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständiges Regierungspräsidium