Start-up Transfer.NRW
Das Programm Start-up Transfer.NRW fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die innovative Gründungsvorhaben von Absolventen begleiten. Es unterstützt die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen zur Marktreife und stärkt so das regionale Start-up-Ökosystem. Diese Initiative schlägt eine Brücke zwischen Forschung und Markt, um wissensintensive Ausgründungen zu ermöglichen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die innovative Gründungsvorhaben von Absolventinnen und Absolventen unterstützen. Das Programm zielt darauf ab, das Gründungspotenzial in diesen Einrichtungen zu mobilisieren und das regionale Start-up-Ökosystem zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm Start-up Transfer.NRW fördert wissensintensive Gründungsvorhaben, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Marktreife entwickeln. Es werden keine Spitzentechnologien vorausgesetzt, sondern auch soziale Innovationen und innovative Dienstleistungen unterstützt. Die Förderung deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm Start-up Transfer.NRW bietet einen Zuschuss von bis zu 270.000 Euro pro Vorhaben, der bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt. Die Projekte haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und werden durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes finanziert.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Förderprogramm Start-up Transfer.NRW sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die Abgrenzbarkeit des Vorhabens, die Notwendigkeit der Durchführung in NRW und die Sicherstellung der finanziellen Mittel durch die antragstellende Einrichtung. Besondere Anforderungen gelten auch für die Betreuung der Gründerinnen und Gründer, die einen akademischen Abschluss sowie ein Coaching durch erfahrene Branchenexperten nachweisen müssen. Das Programm unterliegt zudem den Grundsätzen der Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Start-up Transfer.NRW ist zweistufig und erfordert zunächst die Einreichung einer Projektskizze zu festen Terminen. Nach positiver Bewertung folgt die Antragstellung über das EFRE-Online-Portal. Der Auswahlprozess umfasst eine Bewertung durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss anhand detaillierter Kriterien, wobei auch persönliche Präsentationen der Gründungsvorhaben möglich sind.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm Start-up Transfer.NRW basiert auf der Förderbekanntmachung Start-up Transfer.NRW und ist durch eine Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften abgesichert. Dies beinhaltet die Landeshaushaltsordnung NRW sowie spezifische EU-Verordnungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen für die Programmumsetzung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
270.000 €
Förderbudget:
40,4 Mio. Euro
Einsendeschluss:
31.07.2025, 31.01.2026
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sozialunternehmen, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Markteinführung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)