Opfer- und Präventionshilfe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe mit Zuschüssen. Das Programm unterstützt Vereine bei sozialpädagogischen Angeboten und stärkt die Zusammenarbeit zwischen freien und staatlichen Akteuren. Ziel ist die Verbesserung der Betreuung und Prävention für Gefangene, Haftentlassene, Jugendliche und Opfer.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich primär an gemeinnützige Vereine im Bereich der freien Straffälligen- und Opferhilfe im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, deren sozialpädagogische Angebote und Maßnahmen zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen zu stärken. Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an sozialpädagogischen Leistungen und Maßnahmen im Bereich der freien Straffälligen- und Opferhilfe, die in verschiedenen Arbeitsfeldern ansetzen. Es werden sowohl Personalkosten als auch Sachausgaben sowie Honorare und Reisekosten als zuwendungsfähig anerkannt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Freistaat Sachsen kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen, wobei in begründeten Ausnahmefällen auch höhere Fördersätze möglich sind. Die Art der Finanzierung kann als Festbetrags-, Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung ausgestaltet sein.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung von Zuwendungen unterliegt bestimmten haushaltsrechtlichen Bestimmungen und weiteren Regelungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Es gibt spezifische Bedingungen für die Förderfähigkeit von Ausgaben und die Verwendung der Mittel.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist klar strukturiert und unterscheidet zwischen institutionellen Förderungen und Projektförderungen mit spezifischen Fristen. Anträge müssen schriftlich und formgebunden über den überörtlichen Träger eingereicht werden, der eine Stellungnahme hinzufügt. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm "VwV Opfer- und Präventionshilfe" wird durch eine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz legitimiert. Es basiert auf den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen, insbesondere der Sächsischen Haushaltsordnung und deren vorläufigen Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Straffälligen- und Opferhilfe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Verwaltet von:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Zusätzliche Partner:

überörtlichen Träger

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