Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützte mit der "Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt" Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe zugewanderter Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieses Programm zielte darauf ab, Vielfalt und wechselseitige Wertschätzung in der Gesellschaft zu stärken und Chancengleichheit in Bildung und Arbeitsmarkt zu fördern. Es bot einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für qualifizierte Antragsstellende in Niedersachsen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Förderprogramm des Landes Niedersachsen richtet sich an Gebietskörperschaften, ihre Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen, die sich für die gleichberechtigte Teilhabe zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. Die Förderung ist auf Projekte innerhalb Niedersachsens begrenzt und zielt darauf ab, ein friedliches Zusammenleben und die Stärkung der Gesellschaft zu unterstützen.

Was wird gefördert: Inhalte und Kosten

Das Programm unterstützt Projekte, die sich auf die Integration zugewanderter Menschen und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Niedersachsen konzentrieren. Förderfähige Projekte umfassen diverse Schwerpunkte von der Beteiligung in allen gesellschaftlichen Bereichen bis zur Förderung von Toleranz und Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Zuwendung deckt Personal- und Sachausgaben ab, wobei auch bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe anerkannt werden kann.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdecken kann. Das Programm war zeitlich befristet und endete am 31. Dezember 2024, wobei eine Mindestzuwendung für Gebietskörperschaften von 2.500 EUR vorgesehen war.

Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung

Um eine Förderung zu erhalten, mussten Antragstellende ein detailliertes, zielgerichtetes Konzept vorlegen, das eine umfassende Projektbeschreibung sowie messbare Indikatoren für die Zielerreichung enthielt. Eine Pflicht zur Zusammenarbeit in Konsortien war nicht gegeben, jedoch war die Mitwirkung an späteren Evaluationen verpflichtend.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung war beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen. Die Bewilligung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, was bedeutet, dass kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung bestand.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Das Förderprogramm basierte auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe zugewanderter Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts", erlassen vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales. Diese Richtlinie legte die grundlegenden Bedingungen für die Förderung fest und verweist auf die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheit & Soziales

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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