Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm des Freistaates Thüringen unterstützt nicht-investive Maßnahmen im Tierschutz. Es ermöglicht gemeinnützigen Tierschutzvereinen, Tierheimen und Kommunen, Zuschüsse für die Kastration, Kennzeichnung und tierärztliche Behandlung freilebender herrenloser Katzen zu erhalten. Ziel ist die Verbesserung des Gesundheitszustandes und die Eindämmung der Katzenpopulation in Thüringen.

Wer wird gefördert

Dieses Programm unterstützt gemeinnützige Tierschutzorganisationen, Tierheime und Kommunen in Thüringen. Hauptziel ist es, das Wohlergehen freilebender herrenloser Katzen durch Kastrationen, Mikrochipping und damit verbundene tierärztliche Behandlungen zu verbessern, um deren Population zu stabilisieren und langfristig zu reduzieren sowie ihren Gesundheitszustand zu fördern.

Was wird gefördert

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für nicht-investive Tierschutzmaßnahmen, insbesondere für die Kastration und Mikrochip-Kennzeichnung von freilebenden herrenlosen Katzen in Thüringen. Dies beinhaltet auch notwendige tierärztliche Behandlungen und die Anschaffung damit verbundener Ausrüstung.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Unterstützung von Tierschutzinitiativen. Die Förderung deckt spezifische Kosten im Zusammenhang mit der Kastration und dem Mikrochipping von herrenlosen Katzen ab, wobei ein Höchstbetrag pro Projekt festgelegt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen spezifische Bedingungen erfüllen, darunter die Vorlage einer Stellungnahme des Veterinäramtes, die Verpflichtung zur Mikrochip-Identifizierung und -Registrierung sowie die Meldung der gesammelten Daten. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der Behörde.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beinhaltet die Einreichung eines umfassenden Antrags, inklusive Projektbeschreibungen und notwendiger Erklärungen, beim Thüringer Landesverwaltungsamt bis zu den jährlichen Stichtagen.

Rechtsgrundlage

Das Programm wird durch eine spezifische Richtlinie des Freistaates Thüringen begründet und gesteuert, die auf der Thüringer Landeshaushaltsordnung und deren Verwaltungsvorschriften basiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

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