Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)
Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmen der Automobilzulieferbranche durch Förderung von fachlicher Beratung zu Transformationsprozessen in ihrem Betrieb.
Wer wird gefördert
Automobilzulieferunternehmen in Niedersachsen erhalten Unterstützung für Transformationsprozesse, um ihre Zukunftsfähigkeit am Standort zu sichern. Das Programm zielt darauf ab, die Branche bei der Umstellung auf CO2-neutrale Energieträger, digitale Geschäftsmodelle und die Qualifizierung von Beschäftigten zu begleiten, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.
Was wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt standortbezogene Beratungen, die von der Transformationsagentur Niedersachsen akkreditierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Die Förderung umfasst die Entwicklung von Unternehmensstrategien, neuen Geschäftsmodellen, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Krisenmanagement, die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur und die Qualifizierung des Personals, um die Zukunftsfähigkeit der Automobilzulieferindustrie zu sichern.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für individuelle Beratungsleistungen. Die maximale Förderung beträgt 10.000 EUR pro Beratung, wobei der Zuschuss mindestens 2.500 EUR betragen muss und einmalig in Anspruch genommen werden kann.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderfähigkeit sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter eine vorherige Bedarfsanalyse und Empfehlung durch die Transformationsagentur Niedersachsen, die Beauftragung eines akkreditierten Beratungsunternehmens und die Einhaltung der De-minimis-Regelungen. Zudem darf mit der Beratung vor Erhalt des Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vor Beginn des Vorhabens, spätestens bis zum 15. November 2024. Erforderlich sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine De-minimis-Erklärung, die Beratungsempfehlung der Transformationsagentur und ein Entwurf der Beratungsverträge. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie, die am 16. April 2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft erlassen wurde. Diese Richtlinie regelt die Unterstützung der Automobilzulieferindustrie in Niedersachsen bei ihren Transformationsprozessen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
10.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Automobilzulieferindustrie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Transformationsagentur Niedersachsen GmbH