Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes den Ausbau und die Sicherung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, indem Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bezuschusst werden. Das Programm richtet sich an Kommunen und öffentliche Träger der Jugendhilfe.
Wer wird gefördert?
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Kommunen und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern, die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitstellen. Das Programm zielt darauf ab, die Qualität und Quantität der Kinderbetreuungsangebote zu verbessern und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Was wird gefördert?
Das Programm bezuschusst spezifische Ausgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Gefördert werden die Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die von Kindern unter drei Jahren belegt werden. Eine Doppelförderung durch andere Landes-, Bundes- oder EU-Mittel ist ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die genaue Höhe der Zuwendung wird anhand einer spezifischen Berechnungsformel festgelegt, die Basiswerte, Buchungszeitfaktoren und einen variablen Ausbaufaktor berücksichtigt. Abschlagszahlungen sind möglich, mit einem jährlichen Bewilligungszeitraum.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter der Nachweis eines Förderanspruchs nach dem BayKiBiG und die fristgerechte Antragstellung. Es gelten haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie Datenschutzvorschriften. Die Förderung unterliegt zudem Regelungen zur Rückerstattung bei nicht fristgerechter Endabrechnung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diese Förderung ist eng an das Verfahren für die kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG gekoppelt. Der Antrag auf kindbezogene Förderung dient gleichzeitig als Antrag für die Gewährung des Ausbaufaktors. Die Bewilligungsbehörden sind für die Auszahlung der Zuschüsse und die Prüfung der Mittelverwendung zuständig.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der U3-Bundesmittelrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums und wird durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen untermauert. Es ist eine Maßnahme zur Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Die Höhe des Zuschusses errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeitfaktor und einem Ausbaufaktor.
Förderbudget:
Im Umfang der im Staatshaushalt bei Kap. 10 07 Tit. 633 90 veranschlagten Mittel.
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS), Bund
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: