Grenzrisiken und Meeresverschmutzung

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen UCPM-2022-PP mit dem Titel „Grenzrisiken und Meeresverschmutzung“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern des Katastrophenschutzverfahrens der Union (UCPM) und mit Drittländern zu verbessern. Dieses Programm konzentriert sich auf die Stärkung der Prävention und Vorsorge für Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen, einschließlich Meeresverschmutzung, wobei die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und integrierte Ansätze zum Risikomanagement betont werden.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt umreißt die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien und detailliert die Arten von Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich bewerben können, die geografischen Gebiete, in denen Projekte umgesetzt werden müssen, sowie die übergeordneten Ziele, die das Förderprogramm erreichen soll.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt bietet detaillierte Informationen zu den Arten von Projekten, Themenbereichen und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms „Grenzrisiken und Meeresverschmutzung“ förderfähig sind. Er klärt den Umfang der unterstützten Initiativen und die erwartete Entwicklungsphase der Projekte.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt enthält wesentliche finanzielle Details des Förderprogramms „Grenzrisiken und Meeresverschmutzung“, einschließlich der Art der angebotenen finanziellen Unterstützung und der gesamten Budgetzuteilung. Spezifische Fördersätze oder maximale Beträge pro Projekt sind in den bereitgestellten Informationen nicht detailliert.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt legt die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen dar, die Antragsteller und Begünstigte für das Förderprogramm „Grenzrisiken und Meeresverschmutzung“ einhalten müssen. Er behandelt Antragsbedingungen, Kooperationsanforderungen und weitere wichtige Bestimmungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt potenzielle Antragsteller durch den Prozess der Beantragung der Förderung für „Grenzrisiken und Meeresverschmutzung“. Er detailliert das schrittweise Einreichungsverfahren und erklärt, wie Anträge bewertet und Entscheidungen mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt skizziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Grenzrisiken und Meeresverschmutzung“ autorisieren, etablieren und regeln, um dessen Legitimität zu gewährleisten und seinen operativen Rahmen zu leiten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

7.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

EU-Mitgliedstaaten, teilnehmende Staaten, IPA-Begünstigtenländer und Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die eine Grenze zu diesen Staaten teilen.

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Katastrophenschutzbehörden, Interessengruppen, Bürger, Freiwillige, Seebehörden, Hafenbehörden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission (Katastrophenschutzverfahren der Union - UCPM)

Verwaltet von:

Europäische Kommission (Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und Humanitäre Hilfe - GD ECHO)

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