Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der VwV Betriebs-Check ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das landwirtschaftliche Unternehmen durch die Bezuschussung externer Beratungsleistungen unterstützt. Es zielt darauf ab, die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit sowie die Tiergerechtheit und Klimafreundlichkeit der Betriebe nachhaltig zu verbessern. Das Programm unterscheidet sich durch seinen Fokus auf eine definierte Beratungsleistung zur betrieblichen Standortbestimmung für KMU in der Primärproduktion.

Wer wird gefördert?

Diese Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg, die ihre betriebliche Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit verbessern möchten. Ziel ist es, eine zukunftsfähige und multifunktionale Landwirtschaft zu stärken, die an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst ist.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Beratungsleistungen, die landwirtschaftliche Unternehmen dabei unterstützen, ihre betriebliche Ausrichtung und nachhaltige Entwicklung zu optimieren. Dies umfasst die betriebliche Standortbestimmung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verbesserung von Tiergerechtheit und Klimafreundlichkeit.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für die Inanspruchnahme eines Betriebs-Checks. Die Förderhöhe ist klar definiert und ermöglicht den Zugang zu externer landwirtschaftlicher Fachberatung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Förderprogramm sind bestimmte Bedingungen bezüglich Antragsstellung, Beratungskräften und der Einhaltung von Beihilfevorschriften zu beachten. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen an Berater sowie Regeln zur Vermeidung von Doppelförderung.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Betriebs-Check muss schriftlich bei der Landesanstalt LEL eingereicht werden, bevor die Beratung beginnt. Die Landesanstalt prüft die Voraussetzungen und beauftragt daraufhin eine qualifizierte Beratungskraft. Ein Beratungsprotokoll dient als Nachweis der durchgeführten Leistung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung. Es ist zudem in verschiedene EU-Verordnungen und Landesgesetze eingebettet, die die Beihilfevereinbarkeit und die allgemeine Rechtsgrundlage regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.500,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaftliche Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL)

Zusätzliche Partner:

AgriBW GmbH

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