Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung (VwV Betriebs-Check)
Der VwV Betriebs-Check ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, das landwirtschaftliche Unternehmen durch die Bezuschussung externer Beratungsleistungen unterstützt. Es zielt darauf ab, die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit sowie die Tiergerechtheit und Klimafreundlichkeit der Betriebe nachhaltig zu verbessern. Das Programm unterscheidet sich durch seinen Fokus auf eine definierte Beratungsleistung zur betrieblichen Standortbestimmung für KMU in der Primärproduktion.
Wer wird gefördert?
Diese Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg, die ihre betriebliche Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit verbessern möchten. Ziel ist es, eine zukunftsfähige und multifunktionale Landwirtschaft zu stärken, die an aktuelle und künftige Anforderungen angepasst ist.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Beratungsleistungen, die landwirtschaftliche Unternehmen dabei unterstützen, ihre betriebliche Ausrichtung und nachhaltige Entwicklung zu optimieren. Dies umfasst die betriebliche Standortbestimmung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verbesserung von Tiergerechtheit und Klimafreundlichkeit.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses für die Inanspruchnahme eines Betriebs-Checks. Die Förderhöhe ist klar definiert und ermöglicht den Zugang zu externer landwirtschaftlicher Fachberatung.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Förderprogramm sind bestimmte Bedingungen bezüglich Antragsstellung, Beratungskräften und der Einhaltung von Beihilfevorschriften zu beachten. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen an Berater sowie Regeln zur Vermeidung von Doppelförderung.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Betriebs-Check muss schriftlich bei der Landesanstalt LEL eingereicht werden, bevor die Beratung beginnt. Die Landesanstalt prüft die Voraussetzungen und beauftragt daraufhin eine qualifizierte Beratungskraft. Ein Beratungsprotokoll dient als Nachweis der durchgeführten Leistung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung der Beratung zur Betrieblichen Standortbestimmung. Es ist zudem in verschiedene EU-Verordnungen und Landesgesetze eingebettet, die die Beihilfevereinbarkeit und die allgemeine Rechtsgrundlage regeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.500,00 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und ländlichen Raum (LEL)
Zusätzliche Partner:
AgriBW GmbH