Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm VuVregio des Freistaats Bayern unterstützte kleine regionale Betriebe und Erzeugerzusammenschlüsse, die in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte investieren. Ziel war die Stärkung regionaler Kreisläufe und die Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität. Es bot finanzielle Zuschüsse für spezifische Investitionen und Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an kleine regionale Betriebe und Erzeugerzusammenschlüsse im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Bayern. Es zielt darauf ab, die regionale Ernährungswirtschaft durch gezielte Unterstützung zu stärken und damit Arbeitsplätze sowie Umwelt- und Tierschutz zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen, Maßnahmen zur innerbetrieblichen Rationalisierung sowie Marktstudien und Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen für Qualitätsprodukte. Die Unterstützung deckt Bereiche ab, die der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagert sind, und umfasst sowohl Sach- als auch in bestimmten Fällen Personalausgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Vorhaben und liegt zwischen 20% und 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt festgelegte Mindest- und Höchstgrenzen für das zuwendungsfähige Ausgabenvolumen pro Antragsteller und in einem 12-Monats-Zeitraum.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen die KMU-Definition der EU erfüllen und ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Spezifische Auflagen wie der Bezug regionaler Erzeugnisse über einen festgelegten Zeitraum, die Teilnahme an Evaluierungsmaßnahmen und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben sind obligatorisch. Eine Mehrfachförderung desselben Vorhabens ist ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) einzureichen. Die Auswahl erfolgt über ein Rankingverfahren, bei dem Antragsteller mit der höchsten Punktzahl bevorzugt werden. Bei Überzeichnung der Mittel kann der Fördersatz gleichmäßig gekürzt werden.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es unterliegt zudem verschiedenen EU-Verordnungen und der Bayerischen Haushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000,00 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Schlachtbetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Markteinführung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Verwaltet von:

Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

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