Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW – Wiedervermietungsprämie
Die Wiedervermietungsprämie des Landes Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, die sich aktiv für die Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum engagieren. Ziel ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung. Kommunen erhalten eine einmalige Prämie von bis zu 2.000 Euro pro wiedervermieteter Wohnung, um ihr wohnungspolitisches Engagement zu honorieren.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel beschreibt, welche Art von Antragstellern für die Förderung in Frage kommen und wo die Projekte räumlich angesiedelt sein müssen. Die Wiedervermietungsprämie richtet sich ausschließlich an Kommunen in Baden-Württemberg, die sich aktiv für die Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum engagieren, um bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu schaffen. Ziel ist die Unterstützung des kommunalen Engagements zur Belebung des Wohnungsmarktes.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die Art der förderfähigen Aktivitäten und die damit verbundenen Voraussetzungen. Die Wiedervermietungsprämie wird für die erfolgreiche Aktivierung von leerstehendem Wohnraum durch kommunale Beratung und Vermittlung gewährt, mit dem Ziel, diesen Wohnraum dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die Form und Höhe der finanziellen Unterstützung. Die Wiedervermietungsprämie wird als einmaliger Zuschuss gewährt, dessen Höhe sich nach der Nettokaltmiete der wiedervermieteten Wohnung richtet, jedoch einen festgelegten Maximalbetrag nicht überschreitet.
Bedingungen und Anforderungen
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Voraussetzungen für die Antragsstellung und die Gewährung der Förderung erläutert. Dies umfasst Kriterien bezüglich des Wohnraums, der kommunalen Aktivität und der Kooperationen. Eine Doppelförderung ist generell ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf der Antragstellung und die Zuständigkeiten. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Mietvertrags bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms dar. Die Wiedervermietungsprämie basiert auf spezifischen Förderhinweisen und der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
2.000,00 €
Förderbudget:
1,000,000 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Website: