Wohnraumförderung – Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von Mietwohnraum, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie für gemeinschaftliche Wohnformen. Dieses Programm unterstützt den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Gebäuden, um bedarfsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an diverse Antragsteller im Land Niedersachsen, die Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen schaffen möchten. Ziel ist die gezielte Unterstützung von Bauprojekten, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Wohngruppen und Wohngemeinschaften zugeschnitten sind. Die Förderung ist geografisch auf Niedersachsen begrenzt.
Was wird gefördert
Das Programm fördert bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch den Aus- und Umbau sowie die Erweiterung bestehender Gebäude. Es werden Projekte in den Bereichen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur unterstützt, die sich an spezifische Einkommensgrenzen halten und bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form eines Darlehens, ergänzt durch spezifische Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen und Tilgungsnachlässe für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe der Förderung hängt von den Gesamtkosten des Vorhabens ab.
Bedingungen und Anforderungen
Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller und Projekte bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören strukturelle Vorgaben an das Gebäude, Einkommensgrenzen für die Mieter und die Erbringung von Eigenleistungen. Auch das Vorliegen eines Wohnraumversorgungskonzepts ist in einigen Fällen erforderlich.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess ist klar definiert und erfordert eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen bei den zuständigen lokalen Behörden. Die Bewertung der Anträge erfolgt auf Basis der Förderrichtlinien, ohne ein explizit kompetitives Auswahlverfahren.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen des Landes Niedersachsen. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen der Wohnraumförderung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 85% der Gesamtkosten, zusätzlich 5.000 € pro barrierefreier Wohnung
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Wohnungsbau, Soziale Dienste
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)