Wohnraumförderung – Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Niedersachsen fördert die Schaffung von Mietwohnraum, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie für gemeinschaftliche Wohnformen. Dieses Programm unterstützt den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Gebäuden, um bedarfsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an diverse Antragsteller im Land Niedersachsen, die Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen schaffen möchten. Ziel ist die gezielte Unterstützung von Bauprojekten, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie Wohngruppen und Wohngemeinschaften zugeschnitten sind. Die Förderung ist geografisch auf Niedersachsen begrenzt.

Was wird gefördert

Das Programm fördert bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch den Aus- und Umbau sowie die Erweiterung bestehender Gebäude. Es werden Projekte in den Bereichen Wohnungsbau und soziale Infrastruktur unterstützt, die sich an spezifische Einkommensgrenzen halten und bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form eines Darlehens, ergänzt durch spezifische Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen und Tilgungsnachlässe für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe der Förderung hängt von den Gesamtkosten des Vorhabens ab.

Bedingungen und Anforderungen

Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller und Projekte bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören strukturelle Vorgaben an das Gebäude, Einkommensgrenzen für die Mieter und die Erbringung von Eigenleistungen. Auch das Vorliegen eines Wohnraumversorgungskonzepts ist in einigen Fällen erforderlich.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess ist klar definiert und erfordert eine frühzeitige Einreichung der Unterlagen bei den zuständigen lokalen Behörden. Die Bewertung der Anträge erfolgt auf Basis der Förderrichtlinien, ohne ein explizit kompetitives Auswahlverfahren.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen des Landes Niedersachsen. Diese rechtlichen Grundlagen definieren den Rahmen und die Bedingungen der Wohnraumförderung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 85% der Gesamtkosten, zusätzlich 5.000 € pro barrierefreier Wohnung

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau, Soziale Dienste

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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