Wohnraumförderung – Wohnraumförderprogramm 2019

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Hybrid

Das Wohnraumförderprogramm 2019 des Landes Niedersachsen unterstützte vielfältige Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum. Es bot Darlehen und Zuschüsse für den Neubau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Miet- und selbst genutztem Wohneigentum, wobei besonders barrierefreie Projekte und die Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen im Fokus standen.

Wer wird gefördert

Das Programm unterstützte eine breite Palette von Antragstellern, darunter Privatpersonen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personenvereinigungen, um angemessenen Wohnraum in Niedersachsen zu schaffen oder zu erhalten. Der Fokus lag auf Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen sowie auf Studierenden und Auszubildenden.

Was wird gefördert

Das Programm förderte vielfältige Maßnahmen zur Wohnraumversorgung, einschließlich Neubau, Modernisierung, die Schaffung von Wohnheimplätzen und die Förderung von Wohneigentum. Besonderes Augenmerk lag auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bot hauptsächlich zinslose, rückzahlbare Darlehen an, ergänzt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für spezielle Kriterien wie Barrierefreiheit oder zusätzliche Unterstützung für Familien. Die genaue Förderhöhe und -dauer variierte je nach Förderbereich und Art des Vorhabens.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller mussten eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und eine angemessene Eigenleistung gewährleisten. Das Programm stellte detaillierte Anforderungen an den Standort, die Qualität und die Barrierefreiheit des Wohnraums sowie an die Wohnungsgrößen. Es gab auch spezifische Regelungen zu Mietpreisen und Belegungsbindungen, wobei EU-Beihilferegelungen zur Vermeidung einer Überkompensation beachtet wurden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasste die Einreichung von Unterlagen bei der lokalen Wohnraumförderstelle, die diese prüfte und an die NBank weiterleitete. Die Bewilligungsstelle traf die finale Entscheidung, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgte in Raten, die an den Baufortschritt gekoppelt waren.

Rechtsgrundlage

Das Wohnraumförderprogramm 2019 basierte auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung und wurde durch das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz sowie den DAWI-Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission geregelt. Dies stellte die rechtliche Legitimation und die Einhaltung europäischer Beihilferegelungen sicher.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 107.100 € pro Wohnheimplatz oder bis zu 50.000 € für selbst genutztes Wohneigentum

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (einschließlich Ostfriesische Inseln: Borkum, Norderney, Juist, Wangerooge, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Zuständige Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung

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