Wohnraumförderung – Wohnraumförderprogramm 2019
Das Wohnraumförderprogramm 2019 des Landes Niedersachsen unterstützte vielfältige Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum. Es bot Darlehen und Zuschüsse für den Neubau, die Modernisierung sowie den Erwerb von Miet- und selbst genutztem Wohneigentum, wobei besonders barrierefreie Projekte und die Versorgung von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen im Fokus standen.
Wer wird gefördert
Das Programm unterstützte eine breite Palette von Antragstellern, darunter Privatpersonen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personenvereinigungen, um angemessenen Wohnraum in Niedersachsen zu schaffen oder zu erhalten. Der Fokus lag auf Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen sowie auf Studierenden und Auszubildenden.
Was wird gefördert
Das Programm förderte vielfältige Maßnahmen zur Wohnraumversorgung, einschließlich Neubau, Modernisierung, die Schaffung von Wohnheimplätzen und die Förderung von Wohneigentum. Besonderes Augenmerk lag auf Barrierefreiheit und Energieeffizienz.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bot hauptsächlich zinslose, rückzahlbare Darlehen an, ergänzt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für spezielle Kriterien wie Barrierefreiheit oder zusätzliche Unterstützung für Familien. Die genaue Förderhöhe und -dauer variierte je nach Förderbereich und Art des Vorhabens.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller mussten eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und eine angemessene Eigenleistung gewährleisten. Das Programm stellte detaillierte Anforderungen an den Standort, die Qualität und die Barrierefreiheit des Wohnraums sowie an die Wohnungsgrößen. Es gab auch spezifische Regelungen zu Mietpreisen und Belegungsbindungen, wobei EU-Beihilferegelungen zur Vermeidung einer Überkompensation beachtet wurden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasste die Einreichung von Unterlagen bei der lokalen Wohnraumförderstelle, die diese prüfte und an die NBank weiterleitete. Die Bewilligungsstelle traf die finale Entscheidung, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgte in Raten, die an den Baufortschritt gekoppelt waren.
Rechtsgrundlage
Das Wohnraumförderprogramm 2019 basierte auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung und wurde durch das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz sowie den DAWI-Freistellungsbeschluss der Europäischen Kommission geregelt. Dies stellte die rechtliche Legitimation und die Einhaltung europäischer Beihilferegelungen sicher.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 107.100 € pro Wohnheimplatz oder bis zu 50.000 € für selbst genutztes Wohneigentum
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (einschließlich Ostfriesische Inseln: Borkum, Norderney, Juist, Wangerooge, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Zuständige Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung