Förderung von Kleinkläranlagen
Der Freistaat Thüringen fördert Investitionen in Kleinkläranlagen, um den Gewässerschutz zu verbessern und die Abwasserreinigung zu modernisieren. Das Programm richtet sich an private Grundstückseigentümer und kommunale Aufgabenträger. Es bietet sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Darlehen für Neubau, Ersatzneubau und Nachrüstung von Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers.
Wer wird gefördert
Diese Richtlinie unterstützt Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte sowie kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung im Freistaat Thüringen bei Investitionen in Kleinkläranlagen. Das Programm zielt darauf ab, den Gewässerschutz zu verbessern und den Anteil moderner Abwasserbehandlungsanlagen zu erhöhen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Investitionen in den Neubau, Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen für häusliches Abwasser sowie den Bau von Schmutzwasserkanälen im öffentlichen Raum bei Gruppenkleinkläranlagen. Zusätzlich werden Beratungs- und Organisationsleistungen der kommunalen Aufgabenträger unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Art der Maßnahme und der Zahl der Einwohnerwerte, während Darlehen feste Konditionen aufweisen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung von Kleinkläranlagen ist an spezifische rechtliche, technische und organisatorische Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören die dauerhafte Nicht-Anbindung an öffentliche Kanäle, die Einhaltung technischer Standards, wasserrechtliche Erlaubnisse und der Nachweis regelmäßiger Wartung. Zudem müssen bestimmte De-Minimis-Vorgaben beachtet werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen ist mehrstufig und beinhaltet eine jährliche Bekanntmachung durch kommunale Aufgabenträger, eine Prüfung der Anträge auf kommunaler Ebene und die Weiterleitung an die Thüringer Aufbaubank. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Diese Richtlinie wird durch weitere landes- und bundesrechtliche Bestimmungen sowie durch eine EU-Verordnung zu De-minimis-Beihilfen ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
25.000 EUR
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Haushalte und Kommunen im Bereich Abwasserentsorgung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: