Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (RL AGATHE)
Die Richtlinie AGATHE (Älter werden in der Gemeinschaft – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit) fördert niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote für ältere, alleinlebende Menschen in der Nacherwerbsphase in Thüringen. Das Programm zielt darauf ab, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken, die Lebensqualität zu verbessern und die Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld zu erhalten, um steigendem Pflegebedarf vorzubeugen. Es zeichnet sich durch einen zweistufigen Antragsprozess und die Fokussierung auf die kommunale Einbindung aus.
Wer wird gefördert
Das Programm AGATHE in Thüringen fördert Landkreise und kreisfreie Städte, die niedrigschwellige Beratungs- und Informationsangebote für ältere, alleinlebende Menschen in der Nacherwerbsphase anbieten. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und die Lebensqualität dieser Zielgruppe zu verbessern. Förderungen sind auf spezifische Sozialräume innerhalb Thüringens beschränkt.
Was wird gefördert
Das Programm AGATHE unterstützt Vorhaben zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen. Gefördert werden Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben für beratende Fachkräfte und für die Weiterentwicklung des Förderprogramms durch innovative Projekte. Dabei sind bestimmte Kostenkategorien förderfähig, während Investitionen und gesetzliche Leistungen ausgeschlossen sind. Das Programm konzentriert sich auf die Bereitstellung von Dienstleistungen und die Kapazitätsbildung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung. Die Förderquote variiert je nach Förderjahr und Gegenstand, wobei sie in den ersten beiden Jahren bis zu 90 Prozent und danach bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen kann. Für die Programmentwicklung beträgt der Zuschuss ebenfalls bis zu 80 Prozent, begrenzt auf maximal 100.000 Euro pro Jahr bei einer maximalen Förderdauer von zwei Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Voraussetzungen, darunter die erfolgreiche Teilnahme an einem Konzeptauswahlverfahren und die Qualifikation des eingesetzten Personals. Es gibt genaue Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen Erst- und Letztempfängern sowie zur Verwendung und Abrechnung der Mittel. Transparenz und die Mitwirkung an Programmkontrollen sind ebenfalls erforderlich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das AGATHE-Programm ist zweistufig: Zuerst findet ein Konzeptauswahlverfahren durch das zuständige Ministerium statt, gefolgt von der eigentlichen Antragstellung beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Die eingereichten Konzepte werden durch eine Jury nach formellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet.
Rechtsgrundlage
Die Richtlinie AGATHE bildet die rechtliche Basis für die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen in Thüringen. Sie legt die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen aus Landesmitteln fest und orientiert sich an den Haushaltsordnungen des Freistaats.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der förderfähigen Kosten in den ersten beiden Jahren; danach bis zu 80%. Für Programmentwicklung bis zu 80% der Kosten, maximal 100.000 € pro Jahr.
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Landkreise Altenburger Land, Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Nordhausen, Sömmerda, Sonneberg sowie die kreisfreien Städte Erfurt, Gera, Jena)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Ältere Menschen in der Nacherwerbsphase, die alleine im eigenen Haushalt leben
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Verwaltet von:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Website: