Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das ESF Plus-Bundesprogramm „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet Zuschüsse für Kooperations- und Projektverbünde. Ziel ist die Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe von Familien, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, durch gezielte Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie den Aufbau von Kooperationsstrukturen.

Wer wird gefördert

Das Programm Akti(F) Plus richtet sich an Kooperations- und Projektverbünde, die Familien und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, unterstützen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die soziale und ökonomische Teilhabe dieser Familien zu verbessern, indem sie gezielte Maßnahmen und Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen erhalten.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm Akti(F) Plus unterstützt Maßnahmen und Aktivitäten, die auf die soziale und ökonomische Teilhabe von Familien mit besonderen Unterstützungsbedarfen abzielen. Dies umfasst ein breites Spektrum an Beratungs- und Coachingangeboten sowie den Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen.

Art und Umfang der Förderung

Akti(F) Plus vergibt Zuschüsse zur Unterstützung von Familien in Not. Die Förderhöhe variiert je nach Region und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für jedes Projekt sind Mindest- und Höchstbeträge für die Gesamtausgaben festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme an Akti(F) Plus sind bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen zu erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Antragstellenden, der Zusammensetzung der Kooperationsverbünde und der Einhaltung übergeordneter Fördergrundsätze. Es gibt auch Regelungen zur Eigenbeteiligung und zur Vermeidung von Doppelförderung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Akti(F) Plus ist zweistufig und beginnt mit der Einreichung einer Interessenbekundung über ein spezielles Online-Portal. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach einem transparenten Verfahren.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm Akti(F) Plus basiert auf spezifischen Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Diese Richtlinien definieren die Rahmenbedingungen und den Prozess der Fördervergabe.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 EUR

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland (ausgenommen Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen) mit regionalen Unterschieden für stärker entwickelte und Übergangsregionen

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verwaltet von:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

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