Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen
Das Land Nordrhein-Westfalen bot einen Zuschuss für die Neuanlage, Ergänzung und Wiederherstellung von Baumalleen an Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen sowie Rad- und Wanderwegen an. Das Programm zielte darauf ab, die grüne Infrastruktur und das Landschaftsbild in NRW zu stärken, indem es sowohl Kommunen als auch private Akteure bei der Pflanzung und Pflege von Alleen unterstützte.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung der Alleenförderung
Die Alleenförderung in Nordrhein-Westfalen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich der Schaffung und dem Erhalt von Baumalleen widmen möchten. Das Programm zielt darauf ab, die landschaftliche und ökologische Qualität der Region zu verbessern, indem es gezielte Baumpflanzungen und deren Pflege unterstützt.
Was wird gefördert: Förderfähige Projekte und Aktivitäten
Das Programm fördert spezifische Maßnahmen im Bereich der Alleenpflanzung und -pflege, einschließlich damit verbundener Infrastrukturmaßnahmen. Es legt fest, welche Kosten förderfähig sind und welche ausgeschlossen werden, sowie die Entwicklungsstadien von Projekten, die Unterstützung erhalten können.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Details und Projektdauer
Dieser Abschnitt erläutert die Art der finanziellen Unterstützung, die maximale Höhe der Förderung pro Baum und die geltenden Bagatellgrenzen, sowie die verpflichtenden Zeiträume für den Erhalt der geförderten Alleen und Grundstücke.
Bedingungen und Anforderungen: Voraussetzungen für Antragsteller
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, pflanzspezifische und dokumentarische Voraussetzungen erfüllen. Es gibt detaillierte Vorgaben zur Beschaffenheit der Alleen, den verwendeten Pflanzen sowie zur Absicherung der geförderten Flächen.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Alleenförderung
Das Antragsverfahren für die Alleenförderung in Nordrhein-Westfalen ist klar strukturiert, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Bewilligung und Auszahlung. Antragsteller müssen bestimmte Dokumente einreichen, und die Entscheidung erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörden.
Rechtsgrundlage: Offizielle Basis der Alleenförderung
Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen“ legitimieren und regeln. Es werden die maßgeblichen Richtlinien und übergeordneten Vorschriften genannt, die für die Durchführung des Programms relevant sind.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
750,00 €
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen