Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen. Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Räumung, zum Schutz und zur Wiederbewaldung, um die biologische Vielfalt zu fördern und den Klimaschutz zu stärken. Ziel ist es, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Anpassung ihrer Wälder an den Klimawandel zu unterstützen.

Wer wird gefördert? Antragstellende und Programmziele

Dieses Programm richtet sich an Eigentümer und Besitzer von Waldflächen in Nordrhein-Westfalen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt wurden. Es zielt darauf ab, die Wälder widerstandsfähiger zu machen, die biologische Vielfalt zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es unterstützt sowohl private Waldbesitzer als auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Kommunen.

Was wird gefördert? Maßnahmen und Kosten

Das Programm fördert eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald, von der Räumung geschädigter Flächen über den Waldschutz bis hin zur Wiederbewaldung und Waldbrandprävention. Es werden spezifische Kostenkategorien abgedeckt, um Projekte in verschiedenen Entwicklungsphasen zu unterstützen.

Art und Umfang der Förderung: Zuschüsse und Konditionen

Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss, sowohl in Form von Festbetrags- als auch Anteilsfinanzierung, und unterliegt bestimmten Höchstgrenzen und Bagatellschwellen. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und Antragstellertyp, wobei die Finanzierung primär auf der Grundlage nachgewiesener Ausgaben oder kalkulierter Pauschalen erfolgt.

Bedingungen und Auflagen: Wichtige Förderhinweise

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die von der Eignung der Flächen bis zur Einhaltung spezifischer forstfachlicher Richtlinien reichen. Besondere Regelungen gelten für die Zusammenarbeit in Konsortien, die Vergabe von Aufträgen und die Beachtung von De-Minimis-Vorschriften.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Die Antragstellung erfolgt schriftlich beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen und erfordert spezifische Unterlagen wie Verjüngungs- und Maßnahmenpläne. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Anträge durch die zuständige Behörde, wobei auch Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden können. Auszahlungen erfolgen gestaffelt nach Fortschritt der Maßnahmen und Nachweis der Ausgaben.

Rechtsgrundlagen: Verordnung und Richtlinien

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch verschiedene Landes- und Bundesgesetze sowie EU-Verordnungen untermauert. Diese Regelwerke definieren den Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendungen.

Ähnliche Programme

#Waldschutz#Extremwetterfolgen#Wiederbewaldung#Nordrhein-Westfalen#Klimaschutz#Forstwirtschaft#Biologische Vielfalt#Borkenkäferbekämpfung#Waldbrände#Waldökosysteme#Kalamitätsflächen#Waldbesitzer#Zuschuss#De-minimis#Nasslager#Trockenlager#Pflanzung#Naturverjüngung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 50.000 € pro Jahr pro Antragsteller; für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt dies pro Mitglied. Für Maßnahmen der Nummern 2.1.3.2, 2.1.3.3, 2.3, 2.4 und 2.5 gibt es keine Höchstgrenze.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Private Waldbesitzer, Kommunalwald, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

0 x 0
XS