Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit dem Aufstiegsbonus I und II beruflich qualifizierte Personen und Existenzgründer. Ziel ist die Stärkung beruflicher Fortbildung und die Schaffung neuer Unternehmen durch qualifizierte Fachkräfte in der Region. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder vergleichbare Fortbildungen sowie für anschließende Existenzgründungen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Personen, die eine berufliche Fortbildung auf hohem Niveau abgeschlossen haben oder eine Existenzgründung planen. Die Förderung zielt darauf ab, die berufliche Bildung und die Anzahl qualifizierter Fachkräfte sowie Gründer in Rheinland-Pfalz zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den erfolgreichen Abschluss anspruchsvoller beruflicher Fortbildungen sowie die sich daran anschließende erstmalige Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Es sind keine spezifischen Projektkosten förderfähig, sondern die Förderungen werden als Festbeträge für diese qualifizierenden Schritte gewährt.

Art und Umfang der Förderung

Die Unterstützung erfolgt in Form von einmaligen Festbetragszuschüssen, deren Höhe je nach Art des Bonus (Aufstiegsbonus I oder II) variiert. Es gibt keine Projektlaufzeiten im herkömmlichen Sinne, da es sich um Boni für erreichte Meilensteine handelt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Boni sind spezifische Fristen, Nachweise und Einhaltung von De-minimis-Regelungen zu beachten. Die Einhaltung der Bedingungen ist entscheidend für die Gewährung und das Behalten der Fördermittel.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über die zuständigen Kammern in Rheinland-Pfalz. Die Prüfung und Bewilligung der Anträge liegen in deren Verantwortung. Wichtige Schritte umfassen die Ermittlung potenzieller Antragsteller, die fristgerechte Einreichung der Unterlagen und die Überprüfung der Fördervoraussetzungen durch die Kammern.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis für die Vergabe des Aufstiegsbonus I und II bildet eine spezifische Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, ergänzt durch haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes und europäische Beihilferegeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Berufliche Fortbildung, Existenzgründung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Verwaltet von:

Handwerkskammern (HwK), Industrie- und Handelskammern (IHK), Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

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