Jobbegleiter
Das Programm Jobbegleiter unterstützte die berufliche Integration von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund in Bayern. Es zeichnete sich durch die Förderung von Fachkräften aus, die umfassende Unterstützung von der Akquise bis zur Nachbetreuung von Arbeitsverhältnissen leisteten. Ziel war die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtete sich an rechtsfähige Träger, die Fachkräfte zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Asyl- und Migrationshintergrund beschäftigten. Die Förderung zielte darauf ab, die berufliche und soziale Integration dieser Personengruppen im Freistaat Bayern zu unterstützen, indem die Träger durch Jobbegleiter bei der Akquise, Beratung, Vermittlung und Nachsorge unterstützt wurden.
Was wird gefördert: Projektinhalte und Schwerpunkte
Das Förderprogramm Jobbegleiter unterstützte die Beschäftigung von Fachkräften, die sich der Integration von Menschen mit Migrations- und Asylhintergrund in den Arbeitsmarkt widmeten. Die geförderten Aktivitäten umfassten die Akquise, Beratung, Vermittlung und Nachbetreuung der Zielgruppe sowie die Beratung von Arbeitgebern. Förderfähig waren projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm gewährte nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung von Personal- und Sachausgaben, mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Empfänger mussten einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent leisten. Der Bewilligungszeitraum erstreckte sich in der Regel über ein Kalenderjahr.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Förderprogramm Jobbegleiter galten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation der Jobbegleiter, der Zielgruppe und der einzureichenden Dokumente. Antragsteller mussten vor Projektbeginn Kontakt mit dem Ministerium aufnehmen und eine arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit einholen. Es gab auch Bestimmungen zur Mehrfachförderung und zum Eigenanteil.
Antragsverfahren: Ablauf und Auswahl
Das Antragsverfahren für die Jobbegleiter-Förderung sah eine elektronische Einreichung beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vor. Die Prüfung erfolgte in mehreren Schritten, wobei das Staatsministerium die konzeptionelle Eignung beurteilte und die finale Bewilligung durch die jeweilige Regierungsbezirksbehörde erfolgte.
Rechtsgrundlage der Förderung
Das Förderprogramm Jobbegleiter basierte auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Es wurde durch umfassende haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Bayern geregelt, die die Grundlage für die Zuwendungen und deren Verwaltung bildeten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Service Sector
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Verwaltet von:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Zusätzliche Partner:
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wirtschaftskammern, Arbeitgeberverbände, Bildungsträger, Anerkennungsberatungsstellen, Ausbildungsakquisiteure, Ausländerbehörde, Unternehmen, Sozialamt, Jugendamt, Schulamt, Gesundheitswesen, Wohnungsfürsorge, Banken und Versicherungen, Schuldnerberatung, sozialpsychiatrische Dienste, Flüchtlings- und Integrationsberatung, Integrationslotsen, Helferkreise, ehrenamtliche Paten