Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald fördert Waldbesitzer, die ihren Wald naturschonend bewirtschaften, um gefährdete Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Es unterstützt Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und des Biotopverbunds, insbesondere in Schutzgebieten, und trägt zum Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 bei. Dies ist ein spezifischer Zuschuss des Freistaats Bayern für ökologisch wertvolle Waldpflege.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald unterstützt private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie beauftragte Vereine und Verbände in Bayern. Ziel ist der Erhalt gefährdeter Lebensräume und Arten durch naturschutzorientierte Waldbewirtschaftung, insbesondere in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Bereiche

Das Programm fördert Maßnahmen zur naturschutzorientierten Waldbewirtschaftung in Bayern. Dies umfasst den Erhalt und die Wiederherstellung spezifischer Waldstrukturen wie Stockausschlagwälder, Biberlebensräume, Altholzinseln, Biotopbäume und Totholz. Auch der Verzicht auf forstliche Nutzung sowie die Schaffung lichter Waldstrukturen werden unterstützt.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Parameter und Dauer

Das Programm gewährt Zuschüsse als Festbetragsfinanzierung. Die Förderhöhe ist pauschal festgelegt und variiert je nach Maßnahme und deren spezifischen Merkmalen, wie Baumart, Durchmesser oder Bewirtschaftungsform. Eine Bagatellgrenze von 100 € pro Antrag und Jahr muss überschritten werden.

Bedingungen und Anforderungen: Rechtliche und administrative Vorgaben

Die Förderung ist an spezifische waldrechtliche und naturschutzfachliche Voraussetzungen gebunden. Maßnahmen müssen den Zielen des Naturschutzes dienen und in festgelegten Gebieten durchgeführt werden. Eine Mindestfördersumme muss erreicht werden und Mehrfachförderungen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Besondere Beihilferegeln der EU finden Anwendung.

Antragsverfahren: Prozess, Auswahl und Bewilligung

Der Antrag ist schriftlich und vor Maßnahmenbeginn beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen. Die Bewilligungsbehörde prüft die Unterlagen und stimmt sich mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ab. Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit der Bewilligung, außer bei bestimmten Maßnahmen, bei denen der Beginn erst nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen darf und die Auszahlung nach Fertigstellung und Abnahme.

Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierungen

Die Grundlage des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms Wald bildet die Richtlinie über Zuwendungen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2021) vom 14.01.2021. Sie wird durch verschiedene nationale und europäische Gesetze und Verordnungen im Bereich Naturschutz, Waldrecht und staatliche Beihilfen ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 4.000 € pro Hektar und Jahr (abhängig von der Maßnahme)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing + Environmental & Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Verwaltet von:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Untere Naturschutzbehörde (UNB)

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