Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Das Land Niedersachsen unterstützt forstwirtschaftliche Vorhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das Programm bietet Zuschüsse für die Erstaufforstung, die naturnahe Waldbewirtschaftung und die forstwirtschaftliche Infrastruktur. Es zielt darauf ab, die nachhaltige Nutzung, Erhaltung und Mehrung des Waldes zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse, die land- und forstwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen besitzen. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kommunale Körperschaften bei Vorhaben zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Wälder in der Region.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine Reihe forstwirtschaftlicher Maßnahmen, darunter die Erstaufforstung von Flächen, die Umstellung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur. Es deckt notwendige Ausgaben ab, schließt jedoch bestimmte Kosten und Vorhaben, wie z.B. Douglasienanbau in Schutzgebieten, aus. Die Förderung zielt auf alle Projektphasen von der Planung bis zur Umsetzung ab.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse, in der Regel als Anteilsfinanzierung, mit der Möglichkeit der Vollfinanzierung in Ausnahmefällen. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und Waldbesitzart, wobei Mindestzuwendungen und spezifische Fördersätze für verschiedene Maßnahmenbereiche festgelegt sind. Die Zweckbindungsfristen betragen fünf oder zehn Jahre.
Konditionen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche, administrative und operationale Bedingungen erfüllen, darunter die Einhaltung forstwirtschaftlicher Grundsätze und die Sicherstellung des Waldbesitzes. Das Programm unterliegt den EU-Beihilferegeln für den Agrar- und Forstsektor und legt detaillierte Anforderungen an die Projektumsetzung und die Budgetierung fest, um eine nachhaltige und zweckmäßige Nutzung der Fördermittel zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Programm wird bei der zuständigen Regionalstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht. Es sind spezifische, vom Ministerium vorgegebene Formulare zu verwenden, die zu festen Stichtagen eingereicht werden müssen. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ und unterliegt einer Reihe relevanter europäischer und nationaler Gesetze sowie behördlicher Richtlinien. Diese Rechtsgrundlagen sichern die Legitimität und die Einhaltung der Beihilferechte.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; bis zu 1.947 € pro Hektar für Kulturpflege; bis zu 600 € pro Hektar für Jungbestandespflege; bis zu 100% der Kosten
Einsendeschluss:
30.06.2025, 30.09.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Forstwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Website: