Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern unterstützt den Erhalt und die Entwicklung des Naturerbes durch die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR). Dieses Programm bietet Zuschüsse für nichtwirtschaftliche Maßnahmen in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Landschaftspflege sowie naturverträgliche Erholung in und außerhalb von Naturparken. Es zielt darauf ab, ökologisch wertvolle Lebensräume zu erhalten und die Biodiversität in Bayern zu stärken.

Wer wird gefördert?

Das Programm Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) richtet sich an verschiedene Akteure, die sich für den Natur- und Artenschutz sowie die Landschaftspflege in Bayern einsetzen. Ziel ist der Erhalt des Naturerbes im Freistaat Bayern.

Was wird gefördert?

Die LNPR-Förderung umfasst ein breites Spektrum an Maßnahmen im Bereich des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes, die auf die Erhaltung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume in Bayern abzielen. Förderfähig sind zudem Projekte zur naturverträglichen Erholung und zum Naturerlebnis.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien erfolgt als Zuschuss und richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Es gibt unterschiedliche Fördersätze je nach Maßnahmentyp, wobei auch Pauschalen und Festbetragsfinanzierungen für bestimmte Träger möglich sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung aus den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) sind spezifische Voraussetzungen und Regeln zu beachten. Dazu gehören Bedingungen für die Art der Aktivitäten, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen über die zuständigen Naturschutzbehörden. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) basieren auf einer spezifischen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und sind in den Kontext umfassender nationaler und bayerischer Naturschutzgesetze eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege, Naturparks, Naturerlebnisse, Moore, Streuobstbestand

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

örtlich zuständige Regierung – höhere Naturschutzbehörde

Zusätzliche Partner:

Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V., Naturparkverband Bayern e.V.

Website:

Bayern Portal

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