Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
Das Land Niedersachsen bietet einen Zuschuss für landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen zur Stärkung regionaler Strukturen. Gefördert werden Investitionen in mobile Schlachteinheiten, Molkereien sowie Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen landwirtschaftlicher Produkte. Ziel ist die Verbesserung von Tierwohl, ökologischer Landwirtschaft und regionaler Resilienz.
Wer wird gefördert
Diese Fördermaßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Ziel ist die Stärkung regionaler Agrarstrukturen, die Verbesserung des Tierwohls und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Investitionen in die regionale Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, insbesondere mobile und teilmobile Einheiten. Es sind spezifische Kostenkategorien förderfähig, während andere, wie bauliche Maßnahmen oder Ersatzbeschaffungen, ausgeschlossen sind. Die Projekte konzentrieren sich auf die Implementierung und den Aufbau von Infrastruktur.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses ist pro Projekt begrenzt, wobei sowohl ein Mindest- als auch ein Höchstbetrag festgelegt sind. Die Projektlaufzeit ist mit einer Zweckbindungsfrist verbunden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Projektdurchführung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, darunter eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Einhaltung des regionalen Warenbezugs. Es sind De-minimis-Beihilfen zu beachten, und die Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist eingeschränkt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beinhaltet die schriftliche Einreichung vollständiger Unterlagen zu festgelegten Stichtagen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Punktesystem, und die Auszahlung der Zuwendung erfolgt ausschließlich nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch spezifische Richtlinien des Landes Niedersachsen autorisiert und unterliegt mehreren EU-Verordnungen und nationalen Verwaltungsvorschriften, die seine Umsetzung und beihilferechtliche Konformität regeln. Offizielle Informationen und Antragsunterlagen sind über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Landwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung)
Website: