Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm "V&V" in Schleswig-Holstein fördert Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und/oder vermarkten. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz durch Investitionen, unterstützt durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse in Schleswig-Holstein, die in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren möchten. Ziel ist die Stärkung deren Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung von Innovationen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen in den Neu- und Ausbau von Kapazitäten, Modernisierung von Einrichtungen sowie allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Nicht förderfähig sind unter anderem Ersatzbeschaffungen, laufende Betriebskosten oder Investitionen zur Erfüllung geltender EU-Normen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt 25 % für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung und 30 % für anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse, mit einem Höchstbetrag von 750.000 € pro Vorhaben. Projekte müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, darunter die Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein, die Einhaltung der KMU-Definition für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und normaler Absatzmöglichkeiten. Spezifische Anforderungen bestehen für Erzeugerzusammenschlüsse und im Hinblick auf Ressourceneffizienz.

Antragsverfahren

Anträge sind schriftlich beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz einzureichen. Es gibt zwei jährliche Antragsfristen: den 15. März und den 30. September. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis eines Punktesystems.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein (V&V)“ und wird durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gestützt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

750.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)

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