Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Das Programm "V&V" in Schleswig-Holstein fördert Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und/oder vermarkten. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Ressourceneffizienz durch Investitionen, unterstützt durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse in Schleswig-Holstein, die in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse investieren möchten. Ziel ist die Stärkung deren Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung von Innovationen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Investitionen in den Neu- und Ausbau von Kapazitäten, Modernisierung von Einrichtungen sowie allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Nicht förderfähig sind unter anderem Ersatzbeschaffungen, laufende Betriebskosten oder Investitionen zur Erfüllung geltender EU-Normen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt 25 % für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung und 30 % für anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse, mit einem Höchstbetrag von 750.000 € pro Vorhaben. Projekte müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, darunter die Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein, die Einhaltung der KMU-Definition für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und normaler Absatzmöglichkeiten. Spezifische Anforderungen bestehen für Erzeugerzusammenschlüsse und im Hinblick auf Ressourceneffizienz.
Antragsverfahren
Anträge sind schriftlich beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz einzureichen. Es gibt zwei jährliche Antragsfristen: den 15. März und den 30. September. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis eines Punktesystems.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein (V&V)“ und wird durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gestützt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
750.000 €
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung
Begünstigte:
Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)