Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) unterstützt den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Rohstoffe im Bausektor in Bayern. Das Programm fördert Neubau, Erweiterung und Aufstockung von kommunalen sowie mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise. Ziel ist ein Beitrag zum Klimaschutz durch die langfristige Bindung von CO2 in Gebäuden.

Wer wird gefördert

Kommunale Gebietskörperschaften, Privatpersonen, Unternehmen und andere juristische Personen in Bayern können für Bauprojekte mit Holzbauweise und nachwachsenden Rohstoffen gefördert werden. Ziel ist die Schonung endlicher Ressourcen und der Klimaschutz durch die langfristige Bindung von Kohlenstoff im Bausektor.

Was wird gefördert

Die Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) unterstützt Bauvorhaben in Holzbauweise, die zur langfristigen Bindung von Kohlenstoff beitragen. Dies umfasst Neubau, Erweiterung und Aufstockung von kommunalen Gebäuden sowie mehrgeschossigen Wohngebäuden, wobei strenge Anforderungen an die Holzbauweise und die verwendeten nachhaltigen Materialien gestellt werden.

Art und Umfang der Förderung

Die BayFHolz bietet Zuschüsse basierend auf der Menge des in Holzbauelementen und Dämmstoffen gespeicherten Kohlenstoffs. Die Förderung beträgt 500 Euro pro Tonne gespeichertem CO2, mit einer Bagatellgrenze von 25.000 Euro und einer Höchstgrenze von 200.000 Euro je Baumaßnahme.

Konditionen und Anforderungen

Antragsteller müssen spezifische bauliche Anforderungen erfüllen, darunter Mindest-Bruttogrundflächen und Einhaltung der Bayerischen Bauordnung für Wohngebäude. Die verwendeten Baustoffe müssen nachhaltig produziert, marktreif und zertifiziert sein. Förderungen unterliegen der De-minimis-Verordnung und erfordern bei Kombi-Förderungen einen Eigenanteil von mindestens 10%.

Antragsverfahren

Anträge müssen vor Projektbeginn bei der zuständigen Regierung eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Die Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) basiert auf der Bayerischen Haushaltsordnung und der EU-De-minimis-Verordnung. Sie dient der Förderung des Klimaschutzes im Bausektor durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern.

Funding Disclaimer

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuwendungen aus diesem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Zuwendungsantrag kann daher unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden. Nach Außerkrafttreten der Richtlinie wird eine Erfolgskontrolle in Form einer Nutzwertanalyse durchgeführt, um die Wirkung der eingesetzten Haushaltsmittel zu evaluieren und als Entscheidungsgrundlage für die Fortschreibung oder Anpassung der Richtlinie zu dienen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Bausektor, Klimaschutz, Wohnungsbau, soziale Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerische Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerische Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Bayern

Website:

BayernPortal

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